Falk-Prozess: Hamburger Gerichte weiter uneins über Tatvorwurf
Das OLG hat den Haftbefehl gegen den früheren Internet-Unternehmer Alexander Falk wieder in Kraft gesetzt, weil es ihn eines vollendeten schweren Betrugs für dringend verdächtig hält. Falk bleibt unter Auflagen von der Haft verschont.
Im Betrugsprozess gegen den früheren Internetunternehmer Alexander Falk sind die Hamburger Gerichte nach mehr als zweijähriger Verhandlungsdauer weiter uneins über den Tatvorwurf. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat mit einem am Dienstag verkündeten Beschluss den Haftbefehl gegen Falk wieder in Kraft gesetzt, weil es ihn nach wie vor eines vollendeten schweren Betrugs für dringend verdächtig hält. Der 37-Jährige bleibt aber weiterhin unter Auflagen von der Haft verschont.
Mit der Entscheidung kippte das OLG erneut einen gegenteiligen Beschluss des Landgerichts, das bei Falk nur noch den Verdacht eines versuchten Betrugs sieht und deswegen zuletzt im November den Haftbefehl aufgehoben hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Beschwerde eingelegt und vom OLG Recht bekommen.
Falk und fünf Mitangeklagte müssen sich seit Dezember 2004 im bislang größten Wirtschaftsverfahren der Hansestadt vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Sie sollen den Wert der Firma Ision durch Scheinumsätze in die Höhe getrieben und damit bei ihrem Verkauf an die britische Energis Ende 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben.
Der jüngste Beschluss des OLG setzt die juristische Auseinandersetzung in dem Prozess fort. Die Richter des Landgerichts hatten zuletzt immer wieder betont, nur noch von einem versuchten Betrug auszugehen, und mit dieser Begründung auch den Haftbefehl gegen Falk mehrere Male aufgehoben. Das OLG hat diese Beschlüsse jedoch auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin immer wieder kassiert.
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(dpa) / (jk)