Freitag: Balkonkraftwerke für mehr Mieter, UEFA-Ticket-App teilt Standortdaten

Vereinfachung für Solaranlagen + Tracking per EM-Ticket + GEZ-Pendant Österreichs weiter ungeprüft + Varianten der Schilderkennung + Podcast zu Providerwechsel

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Solaranlage am Balkon eines Hauses; Freitag: Wohnrecht-Neuerungen, Ticket-Tracking, Haushaltsabgabe-Prüfung, Verkehrszeichen-Erkennung & Verbraucherschutz-Podcast

(Bild: nnattalli / Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Frank Schräer

Der Bundestag hat die Novelle des Miet- und Wohnungseigentumsrechts verabschiedet. Demnach dürfen sich Wohnungseigentümer in Zukunft auch online versammeln, wenn sie möchten. Die Genehmigung der Solarpaneele wird einfacher, auch für Mieter. Balkonkraftwerke dürften damit neuen Zuspruch bekommen. Derweil wurde jetzt bekannt, dass die für den Stadioneinlass notwendige Ticket-App der UEFA die Nutzer trackt und den Standort mit Polizeibehörden teilt. Die App-Stores erwähnen dies aber nicht. Immerhin werden die Standortdaten anonymisiert übermittelt. In Österreich sind Rundfunkgebühren selbst ohne Empfangsgeräte neu. Etliche Personen und Unternehmen sind deshalb vor den Verfassungsgerichtshof Österreichs gezogen, doch die Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen. Die Zulässigkeit bleibt damit noch länger ungeklärt, denn andere Rechtswege sind länger – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Deutschland senkt Hürden für Balkonkraftwerke. Waren bislang vor allem Eigenheimbesitzer auf dem Solarmarkt aktiv, sollen nun mehr Mieter und mehr Wohnungseigentümer in Steckersolargeräte investieren und dadurch ihre Stromrechnungen senken dürfen. Gleichzeitig werden rein online abgehaltene Wohnungseigentümerversammlungen legal, wenn die Eigentümer das beschließen. Eine entsprechende Novelle des Miet- und Wohnungseigentumsrechts ist im Bundestag Donnerstagabend mit breiter Mehrheit verabschiedet worden. Mieter und Wohnungseigentümer erhalten Anspruch darauf, dass ihnen gestattet wird, Solaranlagen anzubringen, so das neue Wohnrecht: Leichter zum Balkonkraftwerk, Eigentümerversammlung auch online.

Für den Einlass in ein Stadion der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland benötigen Besucher zwingend eine digitale Eintrittskarte, die über die offizielle Ticket-App der UEFA bereitgestellt und verwaltet wird. Diese App verlangt Zugriff auf einige persönliche Daten. Nicht erwähnt wird in den App-Stores von Apple und Google, dass die App den Standort der Ticketbesitzer mit Polizeibehörden teilt. Offenbar sendet die Ticket-App der UEFA jederzeit anonymisierte Standortdaten der Nutzer an die lokalen Behörden, damit diese die Bewegungen etwa größerer Fangruppen überwachen können, vorwiegend zu Sicherheitszwecken: Ticket-App der UEFA teilt Standortdaten der Nutzer mit Polizeibehörden.

Der Verfassungsgerichtshof Österreichs weist eine Beschwerde gegen die zu Jahresbeginn eingeführte Haushaltsabgabe als unzulässig eingebracht zurück. Damit bleibt noch länger ungeklärt, ob die pauschale Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen ORF verfassungskonform ist. Bis 2023 mussten nur Haushalte und Unternehmen, die Radio oder Fernseher im Inneren eines Gebäudes zum Empfang bereithielten, die sogenannten GIS-Gebühren zahlen. Seit Jahresbeginn müssen auch jene zahlen, die keine solchen Geräte haben und wenigstens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz im Haushalt haben oder als Unternehmen kommunalsteuerpflichtig sind: Verfassungsprüfung für Österreichs GEZ-Pendant kommt auf die lange Bank.

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Bei Tesla genügt es, das Tempolimit-Symbol im Display anzutippen, und bei Mercedes oder im Renault 5 gibt es einen Universalschalter, um den Warnton bei der Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit zu deaktivieren. Der ist für alle ab dem 7. Juli 2024 erstmals in der EU zugelassenen Pkw verpflichtend. Beim Starten des Fahrzeugs muss das akustische System, das Teil der "Intelligent Speed Assistance" (ISA) ist, automatisch eingeschaltet sein. Die Schilderkennung ist Teil der ISA, aber sie funktioniert unterschiedlich zufriedenstellend. Es gibt ein breites Spektrum: Manchen Herstellern gelingt die Auslegung so gut, dass die ISA ein nützliches Werkzeug ist. Bei anderen dagegen ist das Ausschalten Notwehr gegen die fortgesetzte Belästigung mit Bing- und Pieplauten: Verkehrszeichenerkennung und ISA.

Bietet ein Internetprovider einem Kunden am neuen Wohnort keinen Zugang an, kann dieser seinen Vertrag fristlos kündigen. Theoretisch jedenfalls, doch in der Praxis kann dabei einiges schiefgehen. Im c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" sprechen wir über das Sonderkündigungsrecht bei bestehenden Verträgen. Im zugrunde liegenden Fall konnte ein Provider einem Kunden nach dessen Umzug keinen adäquaten Internetanschluss am neuen Wohnort anbieten. Daraufhin beendet der Kunde seinen Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechts bei Umzug. Doch der Provider ignoriert die fristlose Kündigung und beauftragt am Ende sogar ein Inkassounternehmen. Darum geht es im c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!": Provider droht mit Inkasso bei Kündigung.

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(fds)