Gericht will US-Akten im Telekom-Prozess nicht komplett beiziehen

In den USA hat sich die Telekom, gegen die in Frankfurt das Musterverfahren wegen angeblich falscher Angaben im Prospekt zum dritten Börsengang läuft, mit Anlegern auf einen Vergleich mit einem Volumen von 120 Millionen US-Dollar eingelassen.

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  • dpa

Das Frankfurter Oberlandesgericht will im Telekom-Prozess nicht die kompletten Akten eines Vergleichs heranziehen, den die Deutsche Telekom AG mit enttäuschten Anlegern in den USA geschlossen hat. Die Auswertung der rund 1,9 Millionen Seiten käme einer verbotenen Ausforschung nahe, erklärte am Montag der Vorsitzende Richter Christian Dittrich. Das Gericht ließ aber erkennen, dass es einzelne, von der Klägerseite zu benennende Schriftstücke sehr wohl in das Frankfurter Musterverfahren einführen will. Ein förmlicher Beschluss in der Sache erging zunächst aber nicht.

In dem Frankfurter Verfahren streiten rund 16.000 Kleinaktionäre für rund 80 Millionen Euro Schadensersatz, den sie von der Telekom wegen angeblich falscher Prospektangaben beim dritten Börsengang verlangen. In der Beweisaufnahme geht es derzeit um den Erwerb des US-Mobilfunkers VoiceStream im Juli 2000 – gut einen Monat nach Ende der Zeichnungsfrist. Die Kläger wollen beweisen, dass der rund 39 Milliarden Euro schwere Deal bereits während des Börsengangs verabredet gewesen sei und daher im Verkaufsprospekt hätte erwähnt werden müssen.

Die Telekom mit ihrem Ex-Chef Ron Sommer an der Spitze bestreitet, dass das Geschäft schon früher spruchreif war. In den USA hat sich das Unternehmen allerdings mit dortigen Anlegern auf einen Vergleich mit einem Volumen von 120 Millionen US-Dollar eingelassen. Trotz der ablehnenden Haltung des Gerichts gegen eine komplette Heranziehung der US-Akten zeigte sich die Klägerkanzlei Tilp optimistisch. Man werde sehr schnell wichtige Schriftstücke benennen, die dann in das Verfahren eingeführt werden müssten. "Wir können die Kerndokumente erhalten", meinte ein Sprecher und nannte insbesondere ein Telekom-Angebot für VoiceStream vom 6. Juni 2000. Die Telekom hatte das Angebot als informell und unverbindlich bezeichnet. Der Prozess wird am Dienstag mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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(dpa) / (jk)