IT-Recht 2023: Was für Unternehmen dieses Jahr wichtig wird

Seite 2: Kryptoregulierung und Cyber Resilience Act

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Eigentlich sollte die Verordnung Markets in Crypto-Assets (MiCA) bereits 2022 verabschiedet werden und in Kraft treten. Überraschend vertagte das EU-Parlament die Beschlussfassung jedoch auf 2023. Inhaltlich bestand weitgehend Einigkeit zwischen EU-Rat, -Kommission und -Parlament. MiCA regelt die "digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts, das elektronisch transferiert und gespeichert werden kann", wenn dafür "die Distributed-Ledger-Technologie oder eine vergleichbare Technologie verwendet" wird. Non-Fungible Tokens (NFT) sind nach derzeitigem Stand als Ergebnis längerer Diskussionen auf Gesetzgebungsebene nicht von der Verordnung betroffen. Die Verordnung ist Teil des EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens.

Die MiCA-Verordnung soll EU-weit Krypto-Assets regulieren. Sie nimmt Emittenten und Dienstleister in den Fokus. Neben dem Anlegerschutz durch Transparenz- und Offenlegungspflichten stehen unter anderem die Verhinderung von Marktmissbrauch und Geldwäsche im Raum. Für zahlreiche Dienstleistungen wird zukünftig die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich sein. Die Anforderungen ähneln denen an Finanzinstitute.

Kryptodienstleister müssen ihren Sitz und mindestens einen Geschäftsleiter in der EU haben. Sie müssen die BaFin über das Unternehmen sowie dessen Gesellschafter und Geschäftsleiter umfassend informieren. Die Geschäftsleiter müssen zudem fachlich geeignet und zuverlässig, die Geschäftsorganisation muss ordnungsgemäß und angemessen sein. Maßnahmen gegen Geldwäsche und die ausreichende Organisation der Compliance sind ebenso vorgeschrieben wie ein professionelles Beschwerdemanagement und die Pflicht, eigene Vermögenswerte von denen der Kunden zu trennen.

Am 15. September 2022 hat die EU-Kommission einen ersten Entwurf für einen Cyber Resilience Act (CRA) vorgestellt, der nun durch das Gesetzgebungsverfahren und die Abstimmungen zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament läuft. Das Gesetz soll gemeinsame Cybersicherheitsstandards für vernetzte Geräte und Dienste ("Produkte mit digitalen Anteilen") festlegen und damit spürbar zur Bekämpfung von Cyberkriminalität beitragen. Mit seiner Verabschiedung ist 2023 zu rechnen, 24 Monate nach Inkrafttreten wird es wirksam. Auf Hersteller solcher Produkte kommt aber bereits nach 12 Monaten eine Berichtspflicht zu, wenn in einem Produkt mit digitalen Elementen eine aktiv ausgenutzte Sicherheitslücke auftritt.

Die geplanten Regelungen reichen von der Pflicht von Herstellern und Dienstleistern, ein angemessenes Niveau an Cybersicherheit einzuhalten, bis zum Verkaufsverbot für Produkte mit bekannten Schwachstellen. Produkte sollen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie im Sinne von Security by Default konfiguriert sind. Zudem müssen Angriffsflächen und mögliche Auswirkungen von Attacken systemseitig begrenzt sein.

Für kritische Produkte sollen zwei Kategorien eingeführt werden. Die Anforderungen an die Compliance mit den CRA-Vorgaben sollen für Hersteller von Desktop- und Mobilgeräten, virtualisierten Betriebssystemen, Ausstellern digitaler Zertifikate, Allzweck-Mikroprozessoren, Kartenlesegeräten, Robotersensoren, intelligenten Zählern und IoT-Geräten jeglicher Art, Routern und Firewalls für den industriellen Einsatz deutlich höher sein als für andere Produkte mit digitalen Inhalten. Der CRA-Entwurf sieht Bußgelder bis 15 Millionen Euro beziehungsweise 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. In ersten Stellungnahmen warnen Branchenvertreter davor, kleine und mittlere Unternehmen durch allzu hohe und kostspielige Sicherheitsanforderungen vom Markt auszuschließen.

Auf Finanzunternehmen kommen bereits 2023 im Bereich Cybersicherheit zahlreiche Hausaufgaben zu. Am 10. November 2022 hat das EU-Parlament den Digital Operational Resilience Act (DORA) verabschiedet. Ziel ist es, bestehende Standards für die Cybersicherheit zu vereinheitlichen. Das soll die digitale Betriebsstabilität von EU-Finanzunternehmen gewährleisten. Geplant ist ein detailliertes und umfassendes Rahmenwerk. DORA soll nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren wirksam werden. Die Vorgaben gelten damit zum Jahreswechsel 2024/2025.