IT-Recht 2023: Was für Unternehmen dieses Jahr wichtig wird

Seite 3: NIS2-Richtlinie und Artificial Intelligence Act

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Knapp zwei Jahre nach dem Kommissionsvorschlag hat ebenfalls im November 2022 das EU-Parlament der NIS2-Richtlinie zugestimmt. Die noch ausstehende Zustimmung durch die EU-Staaten gilt in Fachkreisen als Formsache. NIS2 steht für die überarbeitete zweite Fassung der 2016 verabschiedeten Directive on Security of Network and Information Systems. Richtlinien sind anders als Verordnungen oder Acts durch die EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Ihr Ziel ist die Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union.

Geplant ist, durch NIS2 den Anwendungsbereich der bisherigen NIS1-Richtlinie drastisch auszuweiten. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro sollen künftig unter NIS2 fallen, wenn sie in einem kritischen Sektor tätig sind. Auch die Auflistung, was als kritischer Sektor einzustufen ist, soll signifikant erweitert werden. Danach fallen künftig etwa auch Hersteller von Medizingeräten, Labore, Cloud-Provider, Rechenzentren und Content-Delivery-Netzwerke darunter. Zum etwas schwächer regulierten "wichtigen Sektor" zählen künftig der gesamte industrielle Sektor, Hersteller von Computern sowie die Branchen Maschinenbau und Mobility.

Die von vielen lange ersehnte NIS2-Richtlinie weitet den Geltungsbereich ihres Vorgängers erheblich aus. Zahlreiche weitere Branchen gelten nun als "kritischer Sektor".

Betroffene Unternehmen müssen Risikoanalyse- und Sicherheitskonzepte für die Informationssysteme, die Bewältigung von Zwischenfällen, die Offenlegung von Schwachstellen sowie die Gewährleistung der Sicherheit in der Lieferkette schaffen. Die Aufsichtsmaßnahmen und Durchsetzungsanforderungen der nationalen Behörden sollen strenger gefasst werden. Der Bußgeldrahmen soll 10 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes umfassen.

Binnen 18 Monaten nach Inkrafttreten sollen die Mitgliedsstaaten die NIS2-Richtlinie umgesetzt haben. Betroffene Unternehmen müssen sich also auf erheblich verschärfte Vorgaben in puncto Cybersicherheit ab 2024 oder spätestens 2025 einstellen. Angesichts des Mangels an Fachkräften in diesem Bereich und des benötigten Vorlaufs für eine Compliance mit den NIS2-Vorgaben müssen sich die Verantwortlichen in Unternehmen spätestens ab 2023 mit der konkreten Umsetzung beschäftigen. Auf Betreiber kritischer Infrastrukturen kommt am 1. Mai 2023 auf jeden Fall eine bereits beschlossene Pflicht nach dem BSI-Gesetz zu. Sie sind dann verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung zu verwenden.

Ein weiteres Großprojekt der EU ist der Artificial Intelligence Act (AI Act). Nachdem die EU-Kommission bereits im April 2021 einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt hat, fand erst im Oktober 2022 die erste Plenarsitzung des EU-Parlaments dazu statt. Ein Grund für die lange Dauer des Verfahrens dürften die über 3000 Änderungsvorschläge sein, mit denen sich das Parlament bei der Regulierung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz befassen muss. Die EU beabsichtigt mit dem AI Act einen einheitlichen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige KI-Systeme zu schaffen sowie einheitliche Regeln für die Entwicklung, Vermarktung und Verwendung von KI innerhalb der EU im Einklang mit ihren Werten und den Grundrechten.

In Details ist der AI Act sehr umstritten. Der Anwendungsbereich, aber auch der Einsatz biometrischer Erkennungssysteme und ihr potenzieller Missbrauch stehen neben anderen Aspekten im Mittelpunkt der Diskussion. Ein Kompromissvorschlag sieht vor, Behörden in Drittstaaten vom AI Act auszunehmen, wenn sie künstliche Intelligenz im Rahmen von Vereinbarungen über internationale oder justizielle Zusammenarbeit verwenden und ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach der DSGVO vorliegt. Ausnahmen wird es sicher für die militärische Nutzung und womöglich auch für Forschung und Entwicklung geben. Der EU-Rat fordert zudem eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf maschinelles Lernen.