IT-Recht 2023: Was für Unternehmen dieses Jahr wichtig wird

Seite 6: Fazit

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Aus IT-rechtlicher Sicht wird es das Jahr 2023 in sich haben. Die EU ist sehr umtriebig und wird zahlreiche Gesetzesvorhaben umsetzen. Auf Unternehmen aller Branchen kommen zahlreiche neue Vorgaben zu, etwa bei der Cybersicherheit. Einige der Gesetzeswerke werden erst in den Jahren 2024 oder 2025 greifen. Zur Vorbereitung bleibt Unternehmen dennoch wenig Zeit. Denn ab Wirksamwerden der verschärften Vorgaben greifen signifikante Bußgelder nach dem Vorbild der Datenschutz-Grundverordnung. In manchen Fällen drohen auch Abmahnungen durch Verbände und Konkurrenten.

Ein Neujahrswunsch vieler betroffener Unternehmen für 2023 dürfte allerdings nicht in Erfüllung gehen: Es steht nicht zu erwarten, dass es vor der Europawahl 2024 noch zu einer Überarbeitung und Änderung der Datenschutz-Grundverordnung kommen wird. Hoffen darf man aber auf einen EU-US Privacy Shield 2.0 für die rechtssichere Übermittlung personenbezogener Daten in die USA. Hierzu wie auch in anderen Bereichen wird es auch im kommenden Jahr interessante und bedeutsame Gerichtsurteile geben, nicht zuletzt des Europäischen Gerichtshofs. Prosit 2023!

(ur)