IT-Verband sieht in ARD-Beschluss zu GEZ-Gebühren "faulen Kompromiss"

Mit dem Beschluss, monatlich 5,52 Euro für internetfähige Computer zu verlangen, werde das "überholte GEZ-Modell" zementiert, meint der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien.

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Der Beschluss der ARD-Intendanten, für internetfähige Computer eine monatliche Rundfunkgebühr von 5,52 Euro zu verlangen, stößt auf scharfe Kritik beim IT-Branchenverband Bitkom. "Mit diesem faulen Kompromiss wird ein längst überholtes Inkasso-Modell zementiert", bemängelt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien. Schon heute seien vom PC über das Handy bis zu Spielkonsolen fast alle IT-Geräte internetfähig und damit grundsätzlich geeignet für den Rundfunkempfang. Daher habe sich der Ansatz der GEZ endgültig überlebt.

Es würden vor allem berufliche Internet-Nutzer bestraft, viele von ihnen profitierten nicht von einer Ausnahmeregel, die bisherige GEZ-Kunden von der neuen Gebühr befreit, schätzt der Bitkom. "Freiberufler und Kleinbetriebe nutzen in ihren Büros oft kein Rundfunkgerät und werden nun für ihre PCs abkassiert. Und das, obwohl sie den Rechner nur für E-Mail, die Pflege ihrer Webseite und die elektronische Steuererklärung brauchen", erläutert Rohleder.

Auch wenn die nun beschlossene Gebühr niedriger sei als die zuvor veranschlagten 17,03 Euro, sei eine Chance vertan worden, eine "moderne Gebührenstruktur" einzuführen, sagte Rohleder weiter. Es könnte passieren, dass die Rundfunkanstalten nach einer Übergangszeit die volle Gebühr verlangen, befürchtet der Verband. Statt einer ausgeweiteten Gebührenpflicht fordert der Bitkom eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Unternehmen zahlen sollen. "Damit kann man die überbordende Bürokratie der GEZ abbauen und die Schnüffelpraxis einstellen", betont Rohleder.

Der Bitkom fordert die Ministerpräsidenten auf, die GEZ-Pläne zu stoppen. ARD-Vorsitzender Thomas Gruber hofft hingegen, dass die Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 21. und 22. September im Sinne der Intendanten entscheiden wird. Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD kümmert sich ebenfalls um das Thema und trage die Entscheidung der Intendanten inhaltlich voll mit, heißt es in einer Mitteilung von ARD Radio & TV. Bernd Lenze, Vorsitzender des Gremiums, meint: "Da bereits ein angemeldetes Autoradio dazu führt, dass sämtliche neuartigen Rundfunkempfangsgeräte pro Betriebsstätte gebührenfrei sind, dürfte dies auch für die gewerbliche Wirtschaft eine akzeptable Lösung sein."

"Für eine Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sollte nach Ansicht der Intendanten der Stand der technischen Entwicklung maßgebend sein", heißt in der Mitteilung zur Begründung des Intendanten-Beschlusses. Im Internet werde die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es beim Radio der Fall ist. Mit einer "Rundfunkgebühr für neuartige Geräte" werde ohnehin nur belastet, wer auch kein herkömmliches Radiogerät angemeldet hat. Dies dürfte in Privathaushalten, aber auch im gewerblichen Bereich eher die Ausnahme sein, meinen die Intendanten.

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