Kulturausschuss des EU-Parlaments segnet Fernsehrichtlinie ab
Die im Mai vom Rat der EU-Kulturminister verabschiedeten Regeln für Werbung im TV haben nun auch den Kulturausschuss des EU-Parlaments passiert. Falls das EU-Parlament Ende November zustimmt, können sie noch vor Weihnachten umgesetzt werden.
Der Kulturausschuss des Europaparlaments hat die neuen Regeln zur Produktplatzierung im Fernsehprogramm abgesegnet. Damit könnte künftig unter bestimmten Bedingungen im laufenden Programm gezielt für ein Produkt geworben werden, geht aus einer Mitteilung hervor. Zuvor muss am 29. November das Plenum des EU-Parlaments in zweiter Lesung über die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienstleistungen abstimmen. Sie könnte dann noch vor Weihnachten, spätestens in zwei Jahren von den Mitgliedsländern umgesetzt werden.
Nach der neuen Regelung können Fernsehsendungen jede halbe Stunde durch Werbung unterbrochen werden. Pro Stunde sind maximal zwölf Minuten erlaubt. Die Produktplatzierung soll nur erlaubt werden, wenn der Zuschauer darüber zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie nach jeder Werbepause informiert wird. Diese Form der Werbung ist auch nur dann möglich, wenn der jeweilige Mitgliedsstaat und der Sender dies gestatten.
In Nachrichtensendungen, Kinderprogrammen und Dokumentarfilmen wird diese Werbeform nicht gestattet. Mediendienstleister werden dazu angehalten, sich selbst dazu zu verpflichten, Kinder nicht mit jeder Art Werbung zu konfrontieren, beispielsweise für Fastfood. Klauseln für den Zugang von behinderten Menschen zu Medien sind jetzt nicht mehr nur in der Einleitung der Richtlinie, sondern im Text selbst enthalten.
Der Rat der EU-Kulturminister hatte die neue Richtlinie im Mai dieses Jahres nach anderthalb Jahren Diskussion verabschiedet. Seitdem wurde sie von Rechtsexperten in die offizielle Form gegossen, die den Rat am 15. Oktober erneut passierte. Sie soll die 18 Jahre alte Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" ablösen und umfasst neben dem TV auch live gestreamtes oder per Webcast übertragenes Programm, Near-Video-on-Demand und nach einem abgeschwächten Regularium auch On-Demand – also nicht-linear verbreitetes Programm.
Zur neuen Fernsehrichtlinie der EU siehe auch:
- Neue Fernsehrichtlinie nach langer Diskussion verabschiedet
- Kompromiss zur EU-Fernsehrichtlinie steht
- EU-Kommission legt neuen Entwurf für Fernsehrichtlinie vor
- EU-Gremien auf Konvergenzkurs bei Product Placement
- EU-Parlament stimmt für Liberalisierung der Fernsehwerbung
- Product Placement als "Fitnessprogramm" für's TV
- Große Koalition nähert sich Product Placement im TV an
- EU will Türen für Product Placement im TV öffnen
- Deutschland beharrt auf Lizenz zum Abschuss von Product Placement
- Länder zeigen sich bei EU-Fernsehrichtlinie kompromissbereit
- Medientage: Ciao, Mr. Bond?
- Fernsehen soll mehr werben dürfen
- Social Networking soll nicht von Fernsehrichtlinie erfasst werden
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- Legislative Proposal for an Audiovisual Media Services Directive: Towards a modern framework for audiovisual content, Webseite der EU-Kommission zur Fernsehrichtlinie
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