Kulturrat: "Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele"
Der Deutsche Kulturrat hat davor gewarnt, bei den geplanten Verboten von Computerspielen "über das Ziel hinauszuschießen"; Erwachsene müssten "das Recht haben, sich auch Schund anzusehen beziehungsweise entsprechende Spiele zu spielen".
Der Deutsche Kulturrat hat davor gewarnt, bei den geplanten Verboten von Computerspielen als Folge der Diskussion über so genannte Killerspiele "über das Ziel hinauszuschießen". Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände beobachte zurzeit mit Sorge, "wie sich Bund und Länder gegenseitig mit immer neuen Vorschlägen überbieten, um den Vertrieb von Computerspielen einzuschränken".
Es sei gut, wenn die Selbstkontrolle bei der Unterhaltungssoftware gestärkt und der Handel stärker in die Pflicht genommen werde, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten, betonte der Geschäftsführer des Kulturates, Olaf Zimmermann. "Erwachsene müssen aber das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen beziehungsweise entsprechende Spiele zu spielen."
Der Kulturrat trete "für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit ein", betonte Zimmermann; die Meinungs- und Kunstfreiheit sei im Grundgesetz verankert. "Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele."
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege Armin Laschet (beide CDU) hatten am gestrigen Dienstag angekündigt, dass Bund und Länder Kinder und Jugendliche besser vor Killerspielen schützen wollen. Anders als bei einer Gesetzesinitiative, die Bayern in den Bundesrat eingebracht hat, gehen sie aber nicht den Weg über das Strafgesetzbuch, sondern planen, bis zum Jahresende die Kriterien im Jugendschutzgesetz für die Beurteilung von Gewaltszenen bei Computerspielen zu verschärfen. Unter anderem sollen künftig nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen automatisch für Jugendliche verboten sein. Sie müssen nach den Vorstellungen der Familienministerin dann nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen.
Der bayerischen Staatsregierung wiederum ist das Vorhaben der Bundesfamilienministerin zu lasch: Bayern möchte weiter erreichen, dass Herstellung und Verbreitung gewaltverherrlichender Computerspiele verboten und unter Strafe gestellt werden. Als Höchststrafe sieht die Staatsregierung in ihrem Gesetzesentwuf ein Jahr Haft vor.
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