Mercedes-System erweitert den Nachtsicht-Assistenten

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Eine zweite Kamera, die als sogenannte Mehrzweck-Kamera auch vom Geschwindigkeitslimit- und dem Spurhalte-Assistenten genutzt wird, erkennt, ob das Fahrzeug bei Dunkelheit unterwegs ist. Auch die Position eines vorausfahrenden oder entgegenkommenden Fahrzeugs wird von ihr erfasst. All diese Informationen werden genutzt, um zu entscheiden, ob ein Fußgänger zur Warnung angeblinkt wird oder nicht.

Für das Spotlight ist in der Kulisse der Frontscheinwerfer eine Nut ausgefräst. Bis zu vier Mal wird der Fußgänger außerhalb von Ortschaften bei Dunkelheit angeblinkt, solange er sich im Lichtkegel des Fernlichts befindet. Hat der Adaptive Fernlicht-Assistent auf Abblendlicht geschaltet, wird der Fußgänger mit der Spotlight-Funktion über den ausgeleuchteten Abblendlichtbereich hinaus angeblinkt. Ist dagegen Fernlicht aktiviert, bleibt dieses im linken Scheinwerfer stehen und mit dem rechten Scheinwerfer wird geblinkt. Der blinkende Scheinwerfer bleibt anschließend fünf Sekunden abgeblendet, um in diesem Zeitraum eine Blendung des Fußgängers zu verhindern.

Eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer wird laut Mercedes ausgeschlossen, da die Beleuchtung nicht erfolgt, wenn andere Fahrzeuge vorausfahren oder entgegenkommen, die sich im Bereich des Fußgängers befinden. Verschwindet der Fußgänger aus dem Kamerabild, weil zum Beispiel das Fahrzeug bereits an ihm vorbei ist oder er den Fahrbahnrand verlassen hat, blendet der Scheinwerfer bereits vor Ablauf der fünf Sekunden wieder auf. Bei Fahrten mit 70 km/h sollen Fahrer mit Hilfe der Spotlight-Funktion einen Fußgänger im Durchschnitt 25 Meter früher erkennen. Das würde einem Fahrer etwa 1,3 Sekunden mehr Zeit geben, einem Fußgänger auszuweichen. (mfz)