Stolperfalle Finanzierung

Vom 1. bis zum 31. Dezember 2009 verraten Meinungsführer aus der Wirtschaft den heise resale-Lesern Tag für Tag, mit welchen Konjunkturerwartungen, Gewinnerwartungen, Wachstumserwartungen, Umsatzerwartungen, Glückserwartungen, Absatzerwartungen, Karriereerwartungen, Markterwartungen, Heilserwartungen, Preiserwartungen, Nachfrageerwartungen der IT-Channel im neuen Jahr 2010 rechnen kann.

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Peter Huppertz, RA bei HLFP

(Bild: HLFP)

Immer mehr Käufer, Business- ebenso wie Privatkunden, nutzen die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten wie Ratenkauf und Teilzahlungsgeschäfte. Gut für den Fachhandel, wenn er solche Optionen anbieten kann, schlecht für den Fachhandel, wenn er sich nicht strikt an das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht hält. Es tritt am 11. Juni 2010 in Kraft und bringt umfangreiche und weitreichende Änderungen für den B2C-Fachhandel mit sich.

Fachhändler, die Consumer bedienen, sollten sich also die neuen Muster-Widerrufbelehrungen für Fernabsatzgeschäfte (Internetversand, etc.) detailliert zu Gemüte führen. Die Gesetzesänderung betrifft vor allem solche Fachhändler, die ihren Kunden Finanzierungsmöglichkeiten von mehr als 200 Euro anbieten (z.B. Ratenkauf, Teilzahlungsgeschäfte):

Die Gesetzesänderung besagt, dass in der Werbung für diese Finanzierungsmöglichkeiten sämtliche Rahmenbedingungen des Kredits – einschließlich einer "Beispielrechnung" – detailliert angegeben werden müssen. Darüber hinaus sind Händler zu umfangreichen Vorabinformationen über die Kreditbedingungen und zu einer Prüfung der Bonität des Kunden verpflichtet.

Wenn bestimmte Kosten in diesen Vorabinformationen nicht enthalten sind, muss der Kunde diese auch nicht zahlen, selbst wenn sie im späteren Vertrag ausgewiesen sind. Schließlich kann der Kunde bei unzutreffenden Informationen oder unterbliebener Bonitätsprüfung unter Umständen Schadensersatz verlangen. Im Übrigen dürfte eine Missachtung der Vorschriften auch einen Wettbewerbsverstoß begründen, so dass mit Abmahnungen von Wettbewerbern zu rechnen ist.

B2C-Fachhändlern kann daher nur dringend empfohlen werden, sich frühzeitig mit den ab 11. Juni 2010 geltenden Vorgaben vertraut zu machen und diese rechtzeitig umzusetzen. Sonst könnte es für ihn äußerst unangenehm und teuer werden.

Peter Huppertz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner in Düsseldorf

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Vom 1. bis zum 31. Dezember 2009 verraten Meinungsführer aus der Wirtschaft den heise resale-Lesern Tag für Tag, mit welchen Konjunkturerwartungen, Gewinnerwartungen, Wachstumserwartungen, Umsatzerwartungen, Glückserwartungen, Absatzerwartungen, Karriereerwartungen, Markterwartungen, Heilserwartungen, Preiserwartungen, Nachfrageerwartungen der IT-Channel im neuen Jahr 2010 rechnen kann.

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(Ulrike Goreßen) / (map)