Studie: E-Autos oft günstiger zu versichern als vergleichbare mit Verbrenner

Die Versicherer sammeln erste Erfahrungen mit E-Autos in der Breite. Laut Zentralverband werden sie oft günstiger eingestuft als konventionell angetriebene.

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Hyundai stellt dem Kunden mit dem Kona (Test) ein Modell mit beiden Antrieben zur Wahl. Das Bild zeigt die batterieelektrische Version, die mit Verbrennungsmotor ist am Kühlergrill erkennbar.

(Bild: Hyundai)

Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis

Elektroautos werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung meist günstiger eingestuft als ihre Pendants mit Verbrennungsmotoren. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Das Maß für die Einstufung in die Haftpflichtversicherung ist, grob gesagt, die Schadenshäufigkeit. Im Schnitt verursachten Elektroautos rund 10 bis 15 Prozent weniger oder weniger teure Schäden, sagt der GDV. Der Vergleich über eine größere Breite ist jedoch schwierig, weil es nur wenige Autos gibt, die man wahlweise als Elektroauto oder als konventionell angetriebenes Fahrzeug kaufen kann.

Direkt vergleichbar sind lediglich VW Golf VII, Smart, Hyundai Kona (Test) und Hyundai Ioniq. Bei allen haben die batterielektrischen Versionen günstigere Typklassen. Bei allen anderen Modellen behilft sich der GDV mit Vergleichen. Demzufolge hat der BMW i3 (Test) eine bessere Typklasse als ein BMW 220i mit Ottomotor.

Renault Zoe und der vergleichbare Renault Clio liegen gleichauf, der elektrische Nissan Leaf kommt im Vergleich mit dem Nissan Pulsar mit Ottomotor auf eine schlechtere Schadenbilanz.

Für die Elektroautos von Tesla musste der GDV auf vergleichbare Autos mit konventionellem Antrieb einer anderen Marke zurückgreifen und fand sie bei BMW. Sowohl für das Elektroauto Tesla Model 3 (Test) im Vergleich zum BMW 330i als auch für das Tesla Model S im Vergleich zum BMW 540i XDrive ergeben sich jeweils schlechtere Schadensbilanzen und dadurch höhere Typklassen.

Der GDV mutmaßt als Grund für die oft günstigere Typklasseneinstufung batterieelektrischer Autos die bislang geringe Reichweite, die Fahrer öfter dazu bringt, möglichst batterieschonend, vorausschauend und eher langsam zu fahren. Keine messbaren Auswirkungen haben die Elektroantriebe hingegen auf die Vollkasko, sie verursachen ähnliche Schäden wie konventionell angetriebene Autos.

Insgesamt hat der GDV die Schadenbilanzen der vergangenen drei Jahre von 18 Modell-Paaren ausgewertet. Die Ergebnisse seien aber wegen der kleinen Stichprobe und überwiegend junger Fahrzeuge noch mit Vorsicht zu genießen.

Vergleichstabelle des GDV

(Bild: GDV)

Man kann daher trotz – oder gerade wegen der positiven Ergebnisse – auch mit einer gewissen Sorge in die Zukunft blicken: Sobald sich Reichweite und Ladegeschwindigkeit weiterentwickelt haben, und daran gibt es aus heutiger Sicht keinen Zweifel, könnte sich das Verhältnis bald zugunsten der konventionellen Autos umkehren. Die mühelose Beschleunigung kann dazu verleiten, sie in riskanter Weise häufiger zu genießen und damit die Risiken zu erhöhen.

Das Ergebnis deutet jedenfalls bereits in die Richtung: Während schwächer motorisierte E-Autos von VW, Smart oder Hyundai noch günstiger zu versichern sind, haben die kräftigen Tesla-Modelle ihre herkömmlich motorisierten Pendants in der Typklasse bereits überflügelt.

Die Typklasse für ein Automodell richtet sich nach dem Durchschnitt der Schäden pro Fahrzeug. Vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten stufen es in eine niedrige Typklasse, viele teure Schäden in eine hohe.

Die Haftpflichtversicherung ist in 16 Typklassen (10-25) eingeteilt, für die Einstufung sind die Zahlungen der Versicherung an Geschädigte maßgeblich. Die Vollkaskoversicherung hat 25 Typklassen (10-34). Zu ihrer Ermittlung werden nur die durchschnittlichen Kosten für selbstverschuldeten Schäden am eigenen Auto und Teilkaskoschäden (etwa Diebstahl, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse) herangezogen.

(fpi)