Telecom-Paket der EU soll digitale Verbraucherrechte fördern

Die EU-Kommission hat in dem am Dienstag verabschiedeten "Telecom-Paket" den Entwurf für eine neue Richtlinie zum Schutz von Bürgerrechten in der elektronischen Kommunikation vorgelegt.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die EU-Kommission hat in dem am Dienstag verabschiedeten "Telecom-Paket" den Entwurf für eine neue Richtlinie zum Schutz von Bürgerrechten in der elektronischen Kommunikation vorgelegt. Sie sieht spezielle Regelungen zum Schutz der Verbraucherrechte vor. Immerhin 34 Prozent der Verbraucher geben laut EU-Kommission an, dass sie Schwierigkeiten damit haben, die Angebote der verschiedenen Betreiber miteinander zu vergleichen. Von portugiesischen Verbrauchern ist bekannt, dass sie jährlich 700 Millionen Euro mehr zahlen als dann, wenn sie den jeweils günstigsten Tarif wählen würden.

Die Kommission will daher die Unternehmen dazu verpflichten, alle relevanten Preisinformationen und Konditionen zu veröffentlichen, damit ein Vergleich einfacher wird. Auch der Unternehmenswechsel soll einfacher werden. Künftig soll der Wechsel eines Telekommunikationsunternehmens bei Beibehaltung der alten Telefonnummer binnen eines Tages möglich sein. Hintergrund: Im Jahr 2006 wechselten in der EU lediglich 31,4 Millionen Mobilfunkkunden den Betreiber. Am wechselfreudigsten waren die Finnen, gefolgt von den Dänen und Schweden. Im Durchschnitt dauert ein Wechsel heute acht Tage im Festnetz und 5 Tage im Mobilfunknetz. Allein in Malta ist derzeit ein Wechsel binnen eines Tages möglich, drei Tage dauert es in Deutschland, Österreich und Finnland, in Estland müssen sich Kunden sogar 30 Tage lang gedulden.

Im Rahmen eines verbesserten Universaldienstes soll auch der Zugang zu Notrufdiensten über den Notruf 112 einfacher werden. Die Notrufdienste sollen künftig erkennen können, wo man sich beim Absetzen des Notrufs befindet, um so schneller Hilfe organisieren zu können. Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass dies innerhalb der EU von jedem beliebigen Telefongerät aus möglich ist. Auch für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen soll der Zugang zu elektronischen Kommunikationsmitteln vereinfacht werden. Notdienste sollen leichter über die 112 erreichbar und bestehende TV-Sender müssen ihr Angebot mit Untertiteln, Audio-Beschreibungen oder Zeichensprache ergänzen. Der Zugang zu kostenlosen Telefonservices soll ebenfalls einfacher werden. Heute ist es kaum möglich, innerhalb der EU die kostenlosen Rufnummern in einem anderen Mitgliedsstaat ebenfalls zu erreichen. Falls Kosten anfallen sollten, muss der Verbraucher bereits im Vorfeld deutlich darauf hingewiesen werden.

In Sachen Datenschutz kommt die Kommission den Bürgern ebenfalls etwas entgegen. Stoßen Telekommunikationsunternehmen auf ein Sicherheitsproblem, müssen sie ihre Kunden dann darüber informieren, wenn deren Daten kompromittiert wurden. Die EU-Kommission will außerdem klarstellen, dass die gültigen Datenschutzregeln auch für Telekommunikationsunternehmen gelten, die RFID-Technologien im Rahmen von Kommunikationsnetzwerken einsetzen.

Die neue, von der Kommission vorgesehene europäische Regulierungsbehörde, die "European Electronic Communications Market Authority" (EECMA), soll dazu befähigt werden, Spam-, Viren- und anderen Attacken besser entgegnen zu können. Geplant ist, die Sicherheitsagentur ENISA in die neue Behörden zu integrieren. Die EU-Kommission geht davon aus, dass Spam bereits heute 40 bis 90 Prozent des gesamten E-Mail-Aufkommens betrifft. Malware soll global einen Schaden von jährlich 13 Milliarden US-Dollar verursachen. Der Kampf gegen Spam und Malware soll deutlich verstärkt werden. Die Richtlinie verpflichtet die Betreiber dazu, "substanziell" in Abwehrmaßnahmen zu investieren. Sie befänden sich einer besseren Position als der Verbraucher, um Spammer zu entdecken und zu identifizieren. E-Mail-Provider sollten zudem in die Lage versetzt werden, gegen Spammer vor Gericht zu ziehen, um die Interessen ihrer Kunden, aber auch ihres Unternehmens zu verteidigen.

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(Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)