US-Gericht erklärt Bespitzelungsprogramm der NSA für verfassungswidrig [2. Update]

Eine Bundesrichterin hat die von US-Präsident Bush ohne richterliche Genehmigung angeordnete Überwachung von Telefongesprächen durch die NSA als illegal bezeichnet und eine Einstweilige Verfügung gegen das Terrorist Surveillance Program erlassen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung ACLU (American Civil Liberties Union) hat im Verfahren wegen umstrittener Abhörmaßnahmen der National Security Agency (NSA) einen Erfolg erzielt. Ein Gericht in Detroit, Michigan erklärte die von Präsident George W. Bush angeordneten Bespitzelungen am heutigen Donnerstag für verfassungswidrig (PDF-Datei). Bush hatte eingeräumt, die NSA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 angewiesen zu haben, Kommunikationsvorgänge von US-Bürgern zu belauschen, ohne dafür einen gerichtlichen Beschluss zu besitzen.

Die Überwachung von Telefongesprächen ohne richterliche Genehmigung verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf freie Rede, befand die zuständige Bundesrichterin Anna Diggs Taylor. "Es war nie im Sinn der Verfassung der Vereinigten Staaten, dass der Präsident eine uneingeschränkte Macht erhält, insbesondere dann nicht, wenn seine Handlungen derart offensichtlich die Rechte der Bürger verletzen", heißt in der Urteilsbegründung. Taylor erließ zudem eine Einstweilige Verfügung gegen die Fortsetzung des Terrorist Surveillance Program. Update: Hingegen folgte die Richterin nicht dem Antrag der ACLU gegen das Sammeln und Durchstöbern von Verbindungsdaten. Diesen Anspruch zu verhandeln hätte bedeutet, dass wichtige Staatsgeheimnisse offengelegt werden müssten.

Die ACLU hatte im Januar Klage gegen die NSA eingereicht und parallel dazu versucht, die Federal Communications Commission (FCC) und die in vielen Bundesstaaten für die Telekommunikation zuständigen Aufsichtsbehörden zu einer Untersuchung der Vorgänge bei den Telekommunikationsunternehmen anzustoßen. Das Argument, es stehe allein dem Präsidenten zu, die Bespitzelung von Amerikanern ohne Gerichtsbeschluss zu veranlassen, sei in höchstem Maße unamerikanisch und widerspreche fundamental den Vorstellungen der Gründer der US-amerikanischen Demokratie, erklärte die ACLU.

2. Update: Die New York Times, die das NSA-Programm im Dezember 2005 an die Öffentlichkeit gebracht hatte, schreibt, der Rechtsstreit werde sich nach Meinung von Beobachtern noch weiter hinziehen. Das Justizministerium sei bereits dabei, eine Antwort auf die Entscheidung der Richterin zu erarbeiten. Es werde erwartet, dass die US-Regierung einen Aufschub des Vollzugs der Entscheidung beantragt. Über diesen müsse entweder Taylor selbst oder ein Berufungsgericht entscheiden.

Siehe zum Thema auch: (pmz)