Tempo 30: Bundesregierung legt Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor
Der Bund will den Kommunen mehr Freiheiten bei der Verkehrsplanung geben. So können beispielsweise Tempo-30-Zonen leichter ausgewiesen werden.
- dpa
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt. Kommunen sollen bei der Verkehrsplanung vor Ort neue Entscheidungsspielräume bekommen. Das Straßenverkehrsgesetz sei erweitert worden, um Ziele des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Ordnung mit aufzunehmen. Bei den neuen Freiheiten vor Ort sollen die Interessen des Straßenverkehrs allerdings nicht vernachlässigt werden. Erleichterungen seien vor allem für Sicherheitsmaßnahmen an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen geschaffen worden. Ein flächendeckendes Tempo 30 werde es aber nicht geben, betonte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Weiterhin bleibe die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziele des Straßenverkehrsgesetzes.
Regelgeschwindigkeit bleibt bei 50 km/h
Länder und Kommunen können künftig schneller und flexibler auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren. Es bleibe aber bei der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts, sagte der Minister. Das sei unter anderem wichtig für den Durchgangsverkehr, der sich sonst seinen Weg durch Wohngebiete suchen würden. Der Gesetzentwurf soll am 21. Juni vom Kabinett verabschiedet werden. Wissing setzt damit eine Vorgabe des Koalitionsvertrags um. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen.
Paradigmenwechsel?
Die Reform könne die Grundlage für einen Modernisierungsschub im städtischen Verkehr bilden, sagte der Direktor der Denkfabrik Agora Verkehrswende, Christian Hochfeld. Er sprach von einem "Paradigmenwechsel". Der öffentliche Raum in den Städten könne fairer zwischen den einzelnen Verkehrsträgern verteilt werden. Viele Städte warteten auf eine Modernisierung, zum Beispiel für einfachere Ausweisungen von Tempo-30-Zonen und für die Einrichtung von Busspuren und Radwegen. In einem weiteren Schritt aber müsse die untergeordnete Straßenverkehrsordnung geändert werden.
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Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, sagte, die Städte forderten seit langem vom Bund mehr Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume im Verkehrssektor. "Das gilt für ein Parkraummanagement und Gebühren ebenso wie für Geschwindigkeitsbeschränkungen und neue Verkehrskonzepte." Der Gesetzentwurf lasse erste Anzeichen für ein Umdenken erkennen und gehe für die Städte in die richtige Richtung.
Ein von Städten gegründetes Bündnis hatte sich bereits für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt. Städten und Gemeinden müsse es ermöglicht werden, Tempo 30 als "verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit" dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und gegebenenfalls auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.
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(mfz)