Förderung Plug-in-Hybride: Folgen für Privatkäufer und Firmenwagenfahrer ab 2022
Ab 2022 verschärft der Bund die Förderbedingungen für Plug-in-Hybride. Das hat Folgen für Privatkäufer und Firmenwagennutzer.
Neben reinen Elektroautos erleben auch Plug-in-Hybride eine stark steigende Nachfrage. Im Vergleich zu 2019 vervierfachte sich die Anzahl der Erstzulassungen in Deutschland – mehr als 200.000 Plug-in-Hybride (PHEV, Plug-in-Hybrid Vehicle) erhielten 2020 erstmals ein Nummernschild. Das Wachstum hat vor allem finanzielle Gründe. Denn ähnlich wie reine Elektroautos fördert der Bund auch die Anschaffung von PHEVs. Zudem lockte so mancher Hersteller mit vergleichsweise günstigen Leasing- oder Finanzierungsangeboten.
Die Förderung umfasst aber mehr als nur den sogenannten Umweltbonus, der die reine Anschaffung betrifft. Denn auch Firmenwagennutzer profitieren vom Antrieb, da der gegenüber dem Finanzamt anzugebende geldwerte Vorteil geringer ausfällt. Um vergleichsweise geringe Summen geht es beim E-Kennzeichen. Relevant ist das in erster Linie beim Parken – mitunter aber auch beim Laden.
In zwei Stufen – zunächst am 1. Januar 2022, dann am 1. Januar 2025 – verschärft der Bund jedoch die Anforderungen, die die Basis für alle genannten Vorteile darstellen. Das bedeutet: Passt ein Automobilhersteller sein Modell nicht an oder verzögert sich die Auslieferung, erlischt der Anspruch auf Umweltbonus und alle anderen Vorteile. Wir erklären, welche Termine dabei ausschlaggebend sind, in welchen Punkten sich die Anforderungen ändern und welche Fahrzeuge betroffen sein könnten.
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