Motorrad-Dashcam INNOVV K5 im Test: 4K-Augen und Ohren für das Motorrad​

Seite 2: Dashcam: Rechtlich unbedenklich?

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Da viel Verkabelung nötig ist, hat im Test die Motorradwerkstatt Verkleidung und Tank abnehmen müssen, was viel Zeit in Anspruch nahm. Wer sich eine Dashcam, gleichgültig welchen Herstellers, in das Motorrad montieren möchte, muss dies als zusätzlichen Kostenfaktor mit einrechnen. Erfahrene Schrauber, die sich mit der Anatomie ihres Motorrades gut auskennen, können aber selbst zum Werkzeug greifen. Die K5 ist auf der Seite des Herstellers (www.innovv.com) für einen Preis von 458 US-Dollar erhältlich und wird direkt aus China verschifft. Allerdings bieten auch hierzulande einige kleinere Internet-Händler das System an. INNOVV nutzt hier Standard-Versender wie UPS, so dass die Lieferzeit im Test etwa eine Woche betrug.

INNOVV K5 (13 Bilder)

Das Mikrofon kann entweder unter dem Helm genutzt oder unter dem Soziussitz angebracht werden
(Bild: Kawasaki-Händler Motocycler, Gräfelfing bei München)

Ob die Nutzung einer Dashcam – unabhängig davon ob im Auto oder am Motorrad – gestattet ist, hängt von einigen Faktoren ab. So ist in Deutschland das anlasslose Filmen des öffentlichen Raums untersagt – in Österreich verhält es sich ähnlich. Jedoch gibt es in Deutschland bereits Urteile, nachdem mit einer Dashcam aufgezeichnete Videos bei der Aufklärung eines Unfalls hinzugezogen werden dürfen. Insgesamt haben sich Gerichte bereits acht Mal mit der Materie beschäftigt. Sechs Gerichte kamen zum Schluss, dass diese Aufnahmen verwertbar sind, während zwei dies verneinten.

Allerdings ist rechtlich ist die Montage einer Dashcam grundsätzlich erlaubt, solange sie nichts aufzeichnet. Daher findet die Nutzung einer Dashcam in einer Grauzone statt. Auf der sicheren Seite ist man daher, wenn die Dashcam die Aufnahmen automatisch und in relativ kurzen Zeitabständen überschreibt – dies kann über eine geringere Kapazität der Micro-SD-Karte unterstützt werden.

Grundsätzlich sollte der in der K5 enthaltene sogenannte Parkmodus, bei dem die Kameras im Fall von Erschütterung anfangen zu filmen, ausgeschaltet sein. Ein aktivierter Parkmodus kann als Überwachung des öffentlichen Raumes gewertet werden. Falls man das gefilmte Material später in Kanälen wie YouTube verwenden möchte, sollten Kennzeichen und Gesichter herausgeschnitten werden. In den meisten Fällen geht es in solchen Videos um das Motorrad oder die Strecke. Wenn die Kennzeichen entgegenkommender Fahrzeuge auch im Standbild unleserlich sind, wäre dies schon der erste Schritt.


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Rechtlich wurde bislang die Nutzung der Dashcams und die Verbreitung der Videos im Internet oder der Beweisführung vor Gericht diskutiert. Eine Ausnahme könnte allerdings dann vorliegen, wenn die Aufnahmen aus ausschließlich rein privaten Zwecken – etwa um ein Souvenir an den letzten Urlaub zu haben – entstehen, und von vornherein schon feststeht, dass diese den privaten Raum nicht verlassen werden.

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