Yahoo hielt Giftpille für Microsoft bereit

Ein US-amerikanisches Gericht hat eine Klageschrift freigegeben, in der Yahoo-Aktionäre darlegen, dass Yahoo nie ein Interesse an Verhandlungen mit Microsoft gehabt habe.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 140 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.

Der Internetdienstleister Yahoo ist in einem Rechtsstreit um die gescheiterte Übernahme durch Microsoft mit dem Antrag beim Gericht gescheitert, Firmeninterna wie E-Mail-Wechsel vertraulich zu halten. Richter William Chandler vom Handelsgericht in Delaware hat entschieden (PDF-Datei), Yahoo habe keine ausreichenden Gründe vorgelegt, damit Gerichtsdokumente nicht öffentlich werden. Daher konnte nun die im Februar eingereichte Klage zweier Pensionsfonds als Yahoo-Aktionäre im Internet veröffentlicht werden (PDF-Datei).

Laut der Klageschrift hat der Yahoo-Vorstand am 12. Februar ein Übernahmeabwehrprogramm abgesegnet, das Entschädigungen für alle 13.800 Yahoo-Mitarbeiter in Form von Bargeld und Aktien vorsah, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach einer Übernahme durch Microsoft entlassen, die Firma verlassen oder auf einen anderen Posten versetzt würden. Diese "Giftpille" hätte für Microsoft zu den bereits bereitgehaltenen Anreizen für die Belegschaft Mehrkosten in Höhe von mehreren hundert Millionen US-Dollar bedeutet. Die Kläger gehen davon aus, dass Microsoft ohne das Abwehrprogramm in der Lage gewesen wäre, sein Angebot zu erhöhen. Stattdessen hat Microsoft Anfang Mai sein Übernahmeangebot in Höhe von 47,5 Milliarden US-Dollar zurückgezogen.

Aus den Unterlagen geht weiter hervor, dass Yahoo bereits Monate vor Bekanntwerden der Microsoft-Offerte Abwehrpläne schmiedete. CEO Jerry Yang habe mit Rückendeckung des Verwaltungsrats schon im Oktober 2007 eine Pressemitteilung vorbereiten lassen, in der eine Offerte zurückgewiesen werde. Die Kläger, die vor Gericht eine erneute Prüfung des Microsoft-Angebots erzwingen wollen, suchen damit belegen, dass Yahoo zu keinem Zeitpunkt an Verhandlungen mit Microsoft interessiert gewesen sei.

Siehe dazu auch:

(anw)