USA verbieten vernetzte Autos chinesischer und russischer Herkunft

Vernetzte Autos können für Überwachung missbraucht und aus der Ferne sabotiert werden. Den USA missfällt es, wenn China und Russland die Hand am Schalter haben.

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chinesische Stoptafel

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Die US-Regierung verbietet vernetzte Automobile mit Bezug zur Volksrepublik China oder der Russischen Föderation. Gründe sind die Datensammelei und die Abhängigkeit vom jeweiligen Hersteller. Auf diese Weise bedrohen vernetzte Autos die Nationale Sicherheit, was allerdings nur hinsichtlich Fahrzeugen aus den beiden genannten Ländern thematisiert wird. Umgekehrt gelten in China für bestimmte ausländische vernetzte Autos, darunter Teslas, schon länger Fahrverbote in sensiblen Gebieten.

Konkret verbietet eine neue Verordnung des US-Handelsministeriums (RIN 0694-AJ56) Transaktionen mit Hardware und/oder bestimmter Software für Vehicle Connectivity Systems (VCS) und Selbstfahrsysteme, wenn sie von jemandem entworfen, entwickelt, hergestellt oder geliefert wird, der unter der Kontrolle oder Jurisdiktion der Volksrepublik China (samt Hongkong und Macao) oder der Russischen Föderation steht. Das Verbot greift auch dann, wenn solche Personen die Hardware oder Software in den USA selbst herstellen. Das soll Umgehungskonstruktionen ausbremsen; chinesische Kfz-Hersteller schicken sich bereits an, Autos für den US-Markt in Mexiko zu bauen, um von der Freihandelszone USMCA (USA, Mexiko, Kanada) zu profitieren.

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Das Verbot gilt aber nicht sofort und nicht für alle Kfz. Es gibt jahrelange Vorlaufzeiten: Das Handelsverbot greift für Software ab dem Fahrzeugmodelljahr 2027, für Hardware erst ab 2030 (2029, wenn es kein Fahrzeugmodelljahr gibt). Von der aktuellen Verordnung sind auch nur vernetzte Fahrzeuge für den Personentransport auf öffentlichen Straßen bis 10.000 Pfund (gut 4,5 Tonnen) betroffen; für Nutzfahrzeuge oder sonst schwerere Fahrzeuge soll eine separate Verordnung folgen.

Das US-Handelsministerium bereitet generelle Ausnahmen vor. Konkret im Gespräch sind Ausnahmen für Fahrzeuge, die maximal 29 Tage im Jahr auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, oder die für Reparatur, Umbau, Wettbewerbe, Tests, Forschung beziehungsweise zur Ausstellung ins Land kommen, sowie Kleinserien unter 1.000 Stück jährlich. Zusätzlich wird es möglich sein, Ausnahmen für konkrete Produkte oder Leistungen zu beantragen.

Rechtsgrundlage der neuen Vorschriften ist der vom damaligen Präsidenten Trump 2019 ausgerufene Notstand (Executive Order 13873), der zunächst nur Telekommunikationsgeschäfte mit Firmen "gegnerischer" Staaten verboten hat, inzwischen aber mehrfach erweitert wurde, etwa um Datenverkauf nach China, Russland oder in den Iran einzuschränken. Der neuen Verordnung sind umfangreiche Erhebungen sowie eine im Februar des Vorjahres aufgelegte, öffentliche Konsultation vorausgegangen.

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(ds)