LKW-Maut: Ein Tipp der Spediteure

Die deutschen Spediteure bezweifeln den Starttermin der einfachen Variante der LKW-Maut.

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Von
  • Detlef Borchers

Die deutschen Spediteure bezweifeln den Starttermin der einfachen Variante der LKW-Maut. Diese soll ab dem 1. Januar 2005 erhoben werden, weshalb dieser Tage der Einbau der OBU mit Hochdruck vorangetrieben wird. Gegenüber der Berliner Zeitung formulierte Karlheinz Schmidt vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL): "Wenn ich wetten müsste, würde ich tippen, dass die Maut im Januar nicht kommt."

Als Grund für seinen im Konjunktiv abgegebenen Tipp nannte Schmidt, dass die von der OBU (On Board Unit) erfassten Beträge noch nicht zu Rechnungen verarbeitet werden können. Mit seiner Aussage steht Schmidt im Widerspruch zu den Angaben des Maut-Betreibers Toll Collect. Dort hatte man zu einem Komplett-Test (vom Einbau der OBU bis zur Rechnungsstellung) angegeben, dass dieser Test mit 41 LKW "unter den kritischen Augen des Transport- und Logistikgewerbes" erfolgreich verlaufen sei. Worauf das von Schmidt beklagte Defizit bei der Rechnungsstellung beruht, erklärte der BGL-Chef nicht. Im Rechenzentrum von Toll Collect kommt Software von SAP, Oracle und PeopleSoft zum Einsatz. Nach Angaben von Schmidt ist der Speditionsbranche durch die Verspätung bei der Maut und die mehrfachen Werkstattaufenthalte ein Schaden von 100 bis 120 Millionen Euro entstanden.

Unterdessen ist die vom Bundesverkehrsministerium beauftragte Firma Prognos zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bund vom Mautbetreiber Toll Collect einen Schadensersatz von 3,7 Milliarden Euro geltend machen kann. Die Einschätzung der Sachverständigen liegt unter den Summen, die als geplante Einnahmen im Finanzhaushalt des Bundes angesetzt waren: 2003 sollten pro Monat 159 Millionen Euro eingenommen werden, 2004 sollten die monatlichen Einnahmen auf 180 Millionen steigen.

Dass die 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz von Toll Collect akzeptiert werden, erscheint zweifelhaft. Toll Collect hatte bereits vor der Bekanntgabe der Summe darauf hingewiesen, dass wegen der aufgetretenen Pannen niemals eine Betriebsgenehmigung erteilt worden sei. Ohne eine Betriebsgenehmigung aber könne laut Maut-Vertrag kein Schadensersatz geltend gemacht werden, betonen die Maut-Eintreiber. Wahrscheinlich wird eine Schlichtungskommission die Höhe des Schadensersatzes festlegen müssen, der von DaimlerChrysler, der deutschen Telekom und der französischen Cofiroute als Anteilseigner von Toll Collect gezahlt werden muss.

Zu den Verwicklungen um die Mauteinführung in Deutschland, zu RFID und zu möglichen Datenschutzproblemen siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)