Elektroautos: Rabatte auf den Strompreis an der Wallbox automatisch nutzen
An der eigenen Wallbox lassen sich dynamische Strompreisrabatte automatisch nutzen. Der Preisvorteil kann groß sein.
(Bild: Florian Pillau)
- Christoph M. Schwarzer
Der Staat fördert Elektroautos mit preisgünstigem Fahrstrom – zumindest für jene Nutzer, die eine eigene Wallbox installieren. Das Stichwort: Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Konkret werden die Netzentgelte reduziert. Hierfür gibt es verschiedene Wahlmöglichkeiten und Voraussetzungen. Es kann kompliziert werden. Das Ergebnis aber ist immer gleich: Für Besitzer einer steuerbaren Wallbox ist die Fahrenergie des Elektroautos günstiger als Superbenzin oder Dieselkraftstoff.
Laut Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) liegt der Strompreis für Haushaltskunden im bisherigen Jahresverlauf bis inklusive Mai bei 39,69 Cent pro Kilowattstunde. Der Strompreis ist im Wesentlichen aus drei Teilen aufgebaut. Aus den eigentlichen Produktionskosten und dem Vertrieb (16,04 Cent/kWh), den Steuern, Abgaben und Umlagen (12,71 Cent/kWh) und den Netzentgelten (10,95 Cent/kWh). Bei den Netzentgelten gibt es mit Paragraph 14a einen Nachlass.
Dimmen dürfen
Dieses Entgegenkommen ist das Ergebnis eines Gesetzes. Der zuständige Netzbetreiber eines Haushaltsstromkunden kann die Installation einer Wallbox seit 1. Januar 2024 nicht mehr mit der Begründung ablehnen oder verzögern, dass eine lokale Überlastung droht. Er darf die Ladeleistung jedoch an bis zu zwei Stunden am Tag auf 4,2 kW begrenzen. Zur Einordnung: Eine Wallbox hat zurzeit meistens eine Ladeleistung von 11 kW. Der Fachbegriff für die Reduzierung heißt "Dimmen". Die Regelung betrifft nicht nur Wallboxen, sondern steuerbare Anlagen mit mehr als 4,2 kW. Dazu zählt unter Umständen auch die Wärmepumpe.
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