Microsoft fordert vor EU-Gericht Strafminderung

Am fünften Tag der Anhörung zur Klage gegen die von der EU-Kommission verhängten Strafen und Auflagen betonte Microsoft-Anwalt Ian Forrester, sein Unternehmen habe nicht willentlich eine Dominanz ausgenutzt.

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Am fünften Tag der Anhörung der Klage Microsofts gegen die EU-Kommission vor dem EU-Gericht Erster Instanz hat Microsoft-Anwalt Ian Forrester eine Minderung der im März 2004 von der EU-Kommission verhängten Geldbuße von 497 Millionen Euro gefordert beziehungsweise einen kompletten Erlass. Er führte an, die Strafe sei zu hoch, da das Unternehmen nicht wissentlich Vorteile aus seiner Marktdominanz gezogen habe. Die Kommission habe durch die Millionengeldbuße das Interesse der Medien auf den Fall ziehen wollen, heißt es in Medienberichten. Ihnen zufolge stehen nicht nur die Strafen für Microsoft auf dem Spiel, sondern auch die Autorität der EU-Kommission, bei Verdacht auf wettbewerbswidrigem Verhalten einzugreifen. Derzeit ist noch unklar, ob die ursprünglich auf fünf Tage angesetzte Anhörung um einen Tag verlängert wird.

Die Kommission hat heute erneut ihre Vorwürfe bekräftigt. Ihr Anwalt Anthony Whelan schilderte, Microsoft habe sich 60 Prozent Marktanteil bei Arbeitsgruppenservern gesichert, einem der Schlüssel für die Kommunikation zwischen Büro-Computern. Zudem habe das Unternehmen aufgehört, anderen Informationen zu liefern, die diese brauchten, um ihre Serverprodukte mit Windows kompatibel machen zu können. Auf die Weise habe Microsoft den PC-Markt von zwei Seiten im Griff und Antikartellgesetze der EU verletzt, hieß es heute laut Medienberichten.

Whelan bezeichnete den Fall als "nicht gewöhnlich". Microsoft sei später als Konkurrenten wie Novell und Sun in den Servermarkt eingestiegen und dominant geworden, indem der Konzern wiederholte Anfragen nach Informationen negativ beschieden habe. Es gehe darum, Unternehmen zu ermöglichen, in einem sich wandelnden Markt, der durch Innovationen bewegt werde, konkurrieren zu können. "Um das Monopol von Microsoft herum sind Innovationen unmöglich", betonte der Vertreter der Interessengemeinschaft ECIS, Thomas Vinje. ECIS vertritt Unternehmen wie IBM, Nokia oder Oracle.

Microsoft-Anwalt Ian Forrester beharrte auf dem Standpunkt, seine Firma werde angewiesen, eine "weltweite Dauerlizenz" auf ihre Patente, Copyrights und Geschäftsgeheimnisse zu erteilen. Die EU-Kommission gefährde durch ihre Auflagen legal geschützte Ideen und damit die Geschäftsgrundlage des Unternehmens. Die Free Software Foundation Europe (FSFE), vor dem EU-Gericht vertreten durch ihren Anwalt Carlo Piana, behauptet derweil, Microsofts Softwarepatente behinderten die Interoperabilität. Die Active Directory Services (ADS) seien durch 46 Patente geschützt, deren Hauptzweck es sei, Interoperabilität und Wettbewerb zu verhüten. Microsoft habe vorgeführt, dass Softwarepatente nicht – wie während der Auseinandersetzungen um die entsprechende EU-Richtlinie behauptet – der Sicherung der Innovationsfähigkeit dienten, sondern zu einem Monopol beitragen.

Vor einer Entscheidung des EU-Gerichts über die Klage von Microsoft werden noch einige Monate ins Land ziehen. Richter John D. Cooke, der das vorläufige Urteil verfassen wird, hatte gestern infrage gestellt, ob die von der EU-Kommission geforderten Informationen und Nutzungsrechte an Patenten ausgehändigt werden sollten. Diese seien für Microsofts Geschäfte sehr wertvoll, daher seien die Beweggründe der Kommission schwer nachzuvollziehen. Whelan hatte darauf entgegnet, der von Microsoft betonte Wert drücke lediglich die Menge der Arbeit aus, die in die technischen Entwicklungen gesteckt worden sei, mehr nicht.

Zum EU-Kartellverfahren gegen Microsoft siehe auch: