Mannesmann-Prozess vor dem Ende

Verteidigung und Staatsanwaltschaft verständigten sich am heutigen Freitag auf eine Einstellung des Wirtschaftsstrafverfahrens gegen Geldauflagen in Höhe von insgesamt 5,8 Millionen Euro. Die Angeklagten wären damit nicht vorbestraft.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im neu aufgerollten Mannesmann-Prozess zeichnet sich eine überraschende Wende ab: Verteidigung und Staatsanwaltschaft verständigten sich am heutigen Freitag auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen. Der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, soll demzufolge 3,2 Millionen Euro zahlen, der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser 1,5 Millionen Euro, der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk eine Million Euro und Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel 60.000 Euro. Das Gericht will in der kommenden Woche über die Anträge entscheiden. Die Angeklagten wären damit nicht vorbestraft. Dem Vernehmen nach sollen 60 Prozent der Summe in die Staatskasse fließen, der Rest an gemeinnützige Einrichtungen. Ackermann kündigte an, die Millionensumme "aus eigener Tasche" zu bezahlen. Sein Jahreseinkommen hatte er beim Prozessauftakt auf bis zu 20 Millionen Euro beziffert.

In dem Düsseldorfer Wirtschaftsstrafverfahren verhandelt die Justiz bereits zum dritten Mal über den Vorwurf der schweren Untreue bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone vor sechs Jahren. Es geht um die Ausschüttung von Prämien und Pensionsabfindungen an Manager in Höhe von 57 Millionen Euro. Im ersten Mannesmann-Prozess waren die Angeklagten vom Landgericht Düsseldorf freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Freisprüche im Dezember 2005 jedoch aufgehoben, weil er den "objektiven Tatbestand der Untreue" erfüllt sah.

Vorgeschlagen wurde die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geeigneten Summe von den Anwälten des Deutsche-Bank-Chefs. Sie begründeten den Antrag unter anderem mit der langen Prozessdauer. Die Staatsanwaltschaft erklärte, eine Verfahrenseinstellung sei kein "Handel mit der Gerechtigkeit", sondern entspreche der Rechtslage und sei sachgerecht. Die umstrittenen Prämienzahlungen hätten weder den Bestand noch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mannesmann AG gefährdet. Die Angeklagten seien nicht vorbestraft, hätten in der Mehrzahl keinen wirtschaftlichen Vorteil von den Prämien gehabt und müssten allenfalls mit Bewährungsstrafen rechnen.

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