Mannesmann-Prozess endet ohne Urteil

Wie erwartet ist das Verfahren gegen Deutsche-Bank-Chef Ackermann, Ex-Mannesmann-CEO Klaus Esser und vier weitere Angeklagte gegen Zahlungen von insgesamt 5,8 Millionen Euro eingestellt worden.

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Gegen eine Zahlung von insgesamt 5,8 Millionen Euro wird das neu aufgerollte Verfahren gegen die Beteiligten des Mannesmann-Verkaufs an Vodafone eingestellt, die Angeklagten dürfen gehen und gelten als nicht vorbestraft. Der vorsitzende Richter am Düsseldorfer Landgericht verkündete am heutigen Mittwochmorgen die Einstellung, nachdem sich Staatsanwaltschaft und Angeklagte Ende vergangener Woche überraschend auf die Einigung verständigt hatten.

Eine Fortsetzung des Verfahrens sei nicht im öffentlichen Interesse, argumentiert der Richter, scheint also die erregte Debatte über den Prozess während der vergangenen sechs Jahre nicht mitbekommen zu haben. Jahre, in denen die Angeklagten einer überdurchschnittlichen Belastung ausgesetzt gewesen seien, erklärte der Richter. Die offenen Fragen hätten nach seiner Ansicht nicht in einem überschaubaren Zeitraum geklärt werden können.

Deshalb nun die Einstellung. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann, trägt mit 3,2 Millionen Euro den Löwenanteil der Summe. Der Bankmanager hatte angekündigt, das Geld au seinem Privatvermögen zu zahlen. Bei einem Jahressalär von bis zu 20 Millionen Euro dürfte das Ackermanns Haushaltskasse nicht übermäßig belasten. Der ehemalige Mannesmann-Chef Klaus Esser, der stets auf einen Freispruch gedrungen hatte und nur schwer von der Einigung zu überzeugen gewesen sein soll, trägt mit 1,5 Millionen Euro zur Gesamtsumme bei. Joachim Funk, damals Vorsitzender des Mannesmann-Aufsichtsrats, zahlt eine Million.

Einer der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse Deutschlands geht damit sechs Jahre nach Verfahrenseröffnung ohne Urteil zu Ende. Für die Angeklagten bedeutet das, sie können weiter machen wie bisher und gelten als nicht vorbestraft. Dabei kommt ihnen einen Rechtsmittel zugute, das auch zur einfachen Regelung von Bagatellfällen gedacht ist. Kleine Verkehrsdelikte oder Ladendiebstahl sollten die Justiz nicht mit langwierigen Verfahren belasten. Doch ist der Paragraf 153a längst auch zum Hebel in Verfahren geworden, in denen Riesensummen und komplexe Zusammenhänge einen langwierigen und teuren Prozess versprechen: Steffi Graf hat ihre Steuerangelegenheit so geregelt, der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl schaffte Untreuevorwürfe aus der Welt.

Untreue, sogar schwere, (oder Beihilfe dazu) war auch der Vorwurf, wegen dem sich die sechs Angeklagten im Mannesmann-Prozess verantworten sollten. Es ging um die Ausschüttung von Prämien in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro, die im Rahmen des Mannesmann-Verkaufs an Vodafone geflossen waren. Das Landgericht Düsseldorf hatte in einem ersten Prozess 2004 alle Angeklagten freigesprochen, dieses Urteil war allerdings vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. So kam es zur Neuauflage des Prozesses in Düsseldorf.

Der ist jetzt endgültig vorbei. Mit der Einstellung betreiben beide Seiten Risikobegrenzung und erweisen sich damit als gewiefte Manager. Natürlich wäre Ackermann und besonders Esser ein Freispruch lieber gewesen. Aber für den Deutschen-Bank-Chef ging es auch um seine Karriere: Bei einem Schuldspruch wäre er zurückgetreten. Jetzt dürfen er und seine Mitangeklagten als unschuldig gelten. Und die Staatsanwaltschaft entgeht der Peinlichkeit einer erneuten Niederlage durch einen denkbaren Freispruch und erspart dem Staatssäckel so möglicherweise horrende Prozesskosten. Ein kleiner Trost für die Strafverfolger dürfte sein, dass die Angeklagten zwar nicht verurteilt, aber eben auch nicht freigesprochen wurden. Es ist ein Deal. Die Frage ist nur, wer am meisten davon hat.

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