Bericht: NSA überwacht den Netzverkehr selbstständig

Damit der US-Geheimdienst den Datenverkehr überwachen kann, müssen die Daten angeblich nicht explizit von den Telecom-Unternehmen weitergeleitet werden.

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Der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) war bei seinen umstrittenen Überwachungsmaßnahmen nicht auf die Weitergabe der Datenströme durch die Netzbetreiber angewiesen. Wie Erich Moechel in ORF-Futurzone schreibt, analysierten bis zu 16 Server je Überwachungseinheit für die NSA pro Sekunde bis zu zwei Gigabyte an Daten von internationalen Carriern. Unerwünschte Datenströme ließen sich mit neuesten Monitoring-Tools bremsen oder stoppen. Insofern hätten die Hauptbeschuldigten in dieser Affäre, die Telecom-Konzerne AT&T, Verizon und BellSouth, mit ihren Beteuerungen Recht, sie hätten nicht explizit Daten ihrer Kunden weitergegeben.

Die Tageszeitung USA Today hatte berichtet, die drei Unternehmen würden mit dem Geheimdienst kooperieren. Sie seien mittlerweile wegen Verletzung der Privatsphäre, der Telekommunikationsgesetze und der Verfassung auf insgesamt 200 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verklagt worden. BellSouth, Verizon und AT&T haben bereits abgestritten, die Daten der NSA weitergeleitet zu haben. BellSouth hat kürzlich USA Today zur Rücknahme seiner Behauptungen aufgefordert. Es existierten keine Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und der NSA, Telefonverbindungsdaten weiterzureichen, die Zeitung habe keine Beweise für ihre Behauptungen.

Die Telecom-Konzerne hätten die NSA bis zu den zentralen Core-Switches vordringen lassen, die den gesamten Datenverkehr am Backbone kontrollieren, schreibt ORF-Futurzone weiter. Dort würden die Datenströme lediglich auf eine zweite Glasfaserleitung kopiert und dann an die neu errichteten, NSA-eigenen Serverparks weitergeleitet und verteilt. Das entspreche den Aussagen des ehemaligen AT&T-Technikers Mark Klein, der die Affäre ins Rollen gebracht hatte. Ähnliche technische Maßnahmen, die Strafverfolgern über Schnittstellenstandards Zugang zu den Core-Switches der Carrier geben können, wurden hierzulande beispielsweise in der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) festgelegt und im europäischen Standardisierungsgremium ETSI diskutiert (siehe dazu die ETSI-Dossiers Teil I bis IV von Erich Moechel in c't und in Telepolis).

Siehe dazu auch: (anw)