Erste Anklage auf Bundesebene nach HP-SchnĂĽffelskandal

In der Affäre um die Ausspionierung von Journalisten durch Mitarbeiter des Computerkonzerns Hewlett-Packard hat der US-Bundesanwalt eine erste Anklage gegen einen Beteiligten erhoben.

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In der Schnüffelaffäre des Computerherstellers Hewlett-Packard (HP) hat die US-Bundesanwaltschaft eine erste Anklage auf Bundesebene erhoben. Das Büro des Bundesanwaltes Kevin Ryan reichte am vergangenen Wochenende beim Bezirksgericht Nordkalifornien Klage gegen den Privatdetektiv Bryan Wagner ein. Die Anklagepunkte lauten auf Identitätsdiebstahl und Verschwörung zur illegalen Beschaffung persönlicher Daten. Dem Ermittler wird unter anderem vorgeworfen, sich im Rahmen der weit reichenden Schnüffelaktion illegal Zugang zu den Telefonnachweisen eines ungenannten Journalisten verschafft zu haben.

Wegen ähnlicher Vorwürfe muss sich Wagner zusammen mit vier weiteren Angeklagten, darunter HPs ehemalige Aufsichtsratschefin Patricia Dunn und der mit der Koordination der HP-internen Ermittlungen beauftragte Manager Kevin Hunsaker, bereits vor der kalifornischen Justiz verantworten. Mit der aus dem Aufsichtsrat gesteuerten Ermittlung wollte Dunn eine Quelle enttarnen, die bestimmten Journalisten Informationen aus dem Gremium zukommen ließ. Im Rahmen der Untersuchung wurden private Daten von Journalisten, Aufsichtsratsmitgliedern und HP-Mitarbeitern ausspioniert.

Der Privatdetektiv gilt als das letzte Glied in einer Kette verschiedener Subunternehmer und damit als derjenige, der die tatsächliche Drecksarbeit übernommen hat. Dabei soll er laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft die Sozialversicherungsnummer eines Journalisten von anderen Mitverschwörern erhalten und sich damit die Verbindungsdaten dessen Telefons besorgt haben. Wagner drohen im Falle einer Verurteilung in beiden Punkten bis zu sieben Jahre Haft.

Beobachter schätzen jedoch, dass es die Strafverfolger eher auf die Beteiligten weiter oben in der Befehlskette abgesehen haben. Wie seine Mitangeklagten hatte Wagner nach der ersten Anklage auf "nicht schuldig" plädiert und bei seiner Anhörung vor dem Kongress bereits angedeutet, dass er über Detailwissen verfüge, das bei der Aufklärung des Falles nützlich sein könne. Zudem hieß es in US-Berichten, Wagner habe auf eine Verhandlung vor Geschworenen verzichtet. Das deute darauf hin, dass der Privatdetektiv mit den Behörden kooperiere.

Die Ermittlungen der Bundesbehörden und eines Kongressausschusses in diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen, auch wenn sich HP als Unternehmen Anfang Dezember mit einer Zahlung von 14,5 Millionen Dollar aus der Affäre gezogen hatte. HP-Chef Mark Hurd, der die Affäre weitgehend unbeschadet überstanden hatte, muss sich aber inzwischen für seine Aktiengeschäfte während der Affäre erklären.

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