Elektronische Gesundheitskarte: Testmaßnahmen in Kraft getreten

Im Vorfeld der Medica, der weltgrößten Messe für Medizintechnik, sind wichtige Vorhaben auf dem Weg zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erledigt worden.

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Von
  • Detlef Borchers

Im Vorfeld der Medica, der weltgrößten Messe für Medizintechnik, sind wichtige Vorhaben auf dem Weg zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erledigt worden. So hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), das die Einführung der Gesundheitskarte federführend betreibt, die Kriterien für die Auswahl der Testregionen festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Veröffentlichung des Kriterienkataloges erfolgte nach der Verordnung der Testmaßnahmen, die mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab sofort in Kraft getreten sind. Nach dieser Verordnung soll die Technik zunächst unter Laborbedingungen getestet werden, dann praktische Tests mit fiktiven Datensätzen erfolgen. Anschließend soll ein Feldtest mit Echtdaten in den Testregionen erfolgen, der bis zu 10.000 Versicherte umfasst und der dann in einer weiteren Stufe auf 100.000 Versicherte ausgeweitet wird. Der von der Gematik propagierte "ausführliche Hackertest" wird in der Bundes-Verordnung nicht erwähnt und soll dem Vernehmen nach zu den Tests unter Laborbedingungen gerechnet werden. Diese Überprüfungen werden von der Gematik als verantwortlicher Projektgesellschaft für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte veranstaltet. Ein "Hackertest", der in jedem Stadium der Entwicklung in den Testregionen die Sicherheit des Gesamtsystems durch Angriffe prüft, ist dann Bestandteil der allgemeinen Versuche.

Bei der Auswahl der Testregionen, bei denen es derzeit acht Bewerber gibt, zeichnet sich nach dem jetzt veröffentlichten Kriterienkatalog ab, dass drei Kriterien entscheidend sind. Die Bewerber müssen bereits vorhandene, eingespielte IT-Prozessketten vorweisen, einen repräsentativen Bevölkerungsquerschnitt aufweisen und nach Möglichkeit Eigen- und Fremdmittel vorweisen können, aus denen die Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte mitfinanaziert wird. Unlängst hatte die Financial Times Deutschland gemeldet, dass womöglich nur zwei Regionen die Gesundheitskarte testen.

Zur Medica erfährt das Projekt elektronische Gesundheitskarte eine kleine Premiere. Am Mittwoch soll Karl-Heinz Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die ersten voll funktionsfähigen elektronischen Heilberufsausweise (HBA) an die Präsidenten von fünf Landesärztekammern (Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen) überreichen, die sich die größten Chancen bei der Bewerbung um eine Testregion ausrechnen.

Die Ausgabe von HBA-Karten ist möglich, weil das Genehmigungsverfahren für die Certificate Policy der Arzt- und Apotheker-Ausweise abgeschlossen ist. Die Certificate Policy regelt die verschiedenen digitalen Zertifikate, die auf dem HBA abgelegt werden. Zu den Zertifikaten gehört die digitale Signatur, mit der der Arzt ein eRezept ausstellt, die Verschlüsselung des Rezeptes und die Authentisierungsfunktion des Arztes gegenüber dem Gesundheitswesen. Darüber hinaus gewährleisten CV-Zertifikate die sichere Authentisierung und Zuordnung der Zugriffsrechte gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte der Patienten.

Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)