LKW-Maut: Fahndung kontra informationelle Selbstbestimmung

Mit der vom bayerischen Innenminister propagierten PKW-Maut kommt ein neuer Faktor bei der Diskussion über die Mautdaten ins Spiel. Die Überwachung, ob Autofahrer eine Vignette haben, soll nach den Plänen von Beckstein durch die Mautbrücken erfolgen.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Aufhebung der Zweckbindung von Mautdaten, die bisher nur zur Abrechnung der LKW-Maut benutzt werden dürfen, verletze die informationelle Selbstbestimmung. Darum protestiert die Humanistische Union gegen die von Politikern energisch geforderte Änderung des Autobahnmautgesetzes. In einer Stellungnahme zur Mautdebatte erklärt Nils Leopold, der Datenschutzexperte der Humanistischen Union: "Ein genereller Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten ist völlig unverhältnismäßig. Schon bei Abfragen für kürzeste Zeiträume und einem mittleren Verkehrsaufkommen würden Daten über zehntausende Unbeteiligte erzeugt. Diese Personen geraten ins Visier der Ermittler und werden sich dann zu rechtfertigen haben, warum Sie sich an welchem Ort aufgehalten haben. Weitere schwere Grundrechtseingriffe gegen Unbeteiligte wie die sog. freiwilligen DNA-Massentests könnten sich anschließen."

Auch formaljuristisch ist die Aufhebung der Zweckbindung nach Ansicht der Bürgerrechtler problematisch. Weil das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der Rasterfahndung nur bei einer "konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter" erlaube, sei es deshalb aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht möglich, den vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Fall einer ermordeten Schülerin auch mit Hilfe der jetzt geplanten Zugriffsmöglichkeiten aufzuklären. Überdies müsse die Debatte vor dem Hintergrund einer diskutierten PKW-Maut geführt werden, mit der Big Brother auf der Autobahn Realität werde, so der Datenschützer.

Ähnlich äußerte sich das unabhängige Landes-Datenschutzzentrum (ULD) Schleswig Holstein zur geplanten Mautdatenfahndung. Die moderne Datentechnik soll dem Menschen nutzen, aber nicht seine Überwachung befördern. "Die aktuellen Vorschläge zur Nutzung der Daten aus der Autobahnmaut, die Videoüberwachung an Bahnhöfen und Zügen sowie der Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Telekommunikation verfolgen das Gegenteil: Im Dienste der Inneren Sicherheit soll das Verhalten des einzelnen Menschen an den maßgeblichen Netzknoten der Verkehrsinfrastruktur überwacht und nachvollzogen werden", erklärte Johann Bizer, stellvertretender Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.

Auch Bizer machte auf die Ausdehnung der Diskussion auf die PKW-Maut aufmerksam. In der Stellungahme des ULD werden erstmals die Aufbewahrungsfristen der Mautdaten thematisiert. Offenbar soll hier wie bei der Vorratsspeicherung der Telekommunikationsdaten eine sechsmonatige Aufbewahrungsfrist gelten. Bisher ist Toll Collect, der Betreiber des deutschen LKW-Mautsystems, dazu verpflichtet, die angefallenen Daten spätestens nach zwei Monaten zu löschen.

Mit der vor allem von dem bayerischen Innenminister Beckstein propagierten PKW-Maut kommt ein neuer Faktor ins Spiel. Beckstein fordert eine Vignette für die Autobahnbenutzung, die jährlich 100 Euro kosten soll. Die Einnahmen aus dieser PKW-Maut sollen genutzt werden, den Tanktourismus in den deutschen Grenzgebieten zu stoppen. Die Überwachung, ob Autofahrer auf Autobahnen korrekt eine Vignette an der Windschutzscheibe befestigt haben, soll nach den Plänen von Beckstein durch die Mautbrücken erfolgen. Der Hinweis auf entsprechende Erfahrungen in Österreich, das PKW-Vignetten ausgibt, dürfte indes nicht unbedingt einleuchten: Nach niederschmetternden Erfahrungen mit der automatischen Videoüberwachung wurden die österreichischen Experimente in dieser Woche eingestellt. Als Grund für das Scheitern gab die Autobahnfinanzierungsgesellschaft Asfinag an, dass die Computer mit der anfallenden Datenmenge überfordert gewesen seien.

Zur satellitengestützten LKW-Maut und weiteren Vorhaben zur elektronischen Verkehrskontrolle siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)