Angeblich neuer Trick zum Umgehen der Vista-Aktivierung [Update]

Im Internet kursiert ein Tipp, wie man durch eine Modifikation des BIOS eine OEM-Version von Vista ohne Aktivierung nutzen kann.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Axel Vahldiek

Im Unterschied zum Vorgänger gibt es von Windows Vista keine aktivierungsfreie Version mehr, selbst Firmenkunden müssen dieser lästigen Pflicht nun nachkommen. Dennoch dürften die meisten Nutzer, die Vista privat einsetzen, mit der Aktivierung wenig zu tun haben. Denn wer das neue Windows vorinstalliert auf einem neuen PC erwirbt, braucht sich darum nicht mehr zu kümmern: Das ist bereits aktiviert, und auch das Zurückspielen von der Recovery-DVD erfordert keine Reaktivierung. In diesen Fällen ist die Information, dass die Aktivierung bereits erfolgreich durchgeführt wurde, im BIOS hinterlegt. Microsoft nennt diesen Mechanismus "System Locked Preinstallation" (SLP).

Diese Tatsache macht sich nun ein neuer Trick zunutze: Im Internet kursieren modifizierte BIOS-Updates, die es zusammen mit der richtigen OEM-Version ermöglichen sollen, Vista ohne Lizenz zu nutzen. Allerdings ist das Ganze nur mit reichlich Vorsicht zu genießen: Es soll ohnehin nur bei bestimmten BIOS-Versionen einiger weniger Mainboards funktionieren, und es besteht die Gefahr, dass bereits beim kleinsten Fehler im Austausch-BIOS der Rechner nicht mehr bootet, woraufhin eine kostenpflichtige Reparatur fällig wäre.

Sofern Original-OEM-Installationsschlüssel zum Einsatz kommen, dürfte Microsoft zudem relativ schnell bemerken, dass hier etwas nicht stimmt, und den Schlüssel blockieren. [Update: Ursprüngliche Gerüchte, jeder Vista-OEM-PC würde im Unterschied zu XP mit einem eigenen Schlüssel ausgeliefert, haben sich mittlerweile als falsch herausgestellt.] Sollte ein Schlüssel mehrfach benutzt werden, dürfte es daher schnell auffallen, denn die regelmäßig fällige WGA-Prüfung überträgt alle notwendigen Daten. Damit dürfte auch dieser Trick nur geringen Nutzen haben, wie schon die anderen bislang bekannten, die Vista stets nur für einen begrenzten Zeitraum freischalten – was sich auch legal mit Bordmitteln erreichen lässt.

Zur WGA-Echtheitsüberprüfung siehe auch: