Polizeigewerkschaft: Fahndung mit Mautdaten ohne Personalabbau

Bei besonders schweren Straftaten und wenn die Polizei für die Strafverfolgung persönliche Daten über die Telekommunikationsüberwachung ermitteln dürfe, solle es auch möglich sein, Zugriff auf Mautdaten zu haben, hieß es bei der GDP.

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Von
  • Detlef Borchers

In der einsetzenden Diskussion um den von Bundesinnenminister Schäuble angeregten Zugriff auf die Mautdaten zu Fahndungszwecken haben sich nach den Datenschützern und Kriminalbeamten auch die Polizeigewerkschaftler zu Wort gemeldet. Grundsätzlich sei man mit dem Vorschlag einverstanden, erklärte Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.

"Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und in den Fällen, wo die Polizei für die Strafverfolgung persönliche Daten über die Telekommunikationsüberwachung ermitteln darf, sollte es auch möglich sein, Zugriff auf Mautdaten zu haben," erklärte Freiberg. Er lehnte die Mautdatenfahndung bei weniger schweren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten jedoch ab. Datenschutzrechtlichen Bedenken sollte dabei durch hohe rechtliche Hürden Rechnung getragen werden. Mit dem Hinweis auf die von den Datenschützern monierte Telekommunikationsüberwachung als Grundlage möglicher Mautdatenfahndung dürfte Freiberg jedoch auf Widerspruch stoßen.

Sorgen bereitet den gewerkschaftlich orientierten Polizisten allerdings die Vorstellung der Politik, dass Softwaresysteme Polizeiarbeit übernehmen könnten. Dies führe zu einem fortlaufenden Personalabbau bei der Polizei. "Die politisch Verantwortlichen sollten sich aber von der Faszination moderner technischer Möglichkeiten nicht blenden lassen", warnte Freiberg.

Zur satellitengestützten LKW-Maut und weiteren Vorhaben zur elektronischen Verkehrskontrolle siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)