FDP fordert neues Moratorium bei der Rundfunkgebühr für Internet-PCs

Die Liberalen setzen sich dafür ein, vernetzte Computer für zwei weitere Jahre von der Abgabe an die GEZ zu befreien. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit kündigte derweil eine Prüfung der Regelung druch die Rundfunkkommission der Länder an.

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Im andauernden Streit um die Ausweitung der Rundfunkgebühren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender haben die Liberalen erneut das Wort ergriffen. So hat die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden der FDP auf ihrer jüngsten Sitzung in Schwerin einstimmig gefordert, PCs mit Onlinezugang für zwei weitere Jahre von der Abgabe an die GEZ zu befreien. Dazu soll das entsprechende Moratorium im Rundfunkgebührenstaatsvertrag über den 31. Dezember 2006 hinaus verlängert werden. Die Initiatoren des Beschlusses, der Vorsitzende der FDP-Kommission für Internet und Medien, Hans-Joachim Otto, und der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Martin Lindner, erhoffen sich von dem geforderten Aufschub einen Zeitgewinn, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu überprüfen und gegebenenfalls zu reformieren.

Gebührenzahler berappen gegenwärtig 17,03 Euro monatlich für ihren Radio- und Fernsehempfang. Auf die tatsächliche Nutzung der Angebote der Öffentlich-Rechtlichen kommt es dabei nicht an. Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004 beschlossen, sollen mit der vollen Gebühr auch prinzipiell rundfunkfähige Geräte wie Computer oder Handys mit Internetanbindung belegt werden, falls Haushalte oder Unternehmen bislang keine Beiträge für andere Empfangsgeräte an die GEZ zahlen.

Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für die am jeweiligen Standort eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen. Obwohl die Länderchefs sich in ihrer Rundfunkkommission bereits im Herbst 2004 darauf verständigt hatten, die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Internet-fähige PCs Ende 2006 aufzuheben, hat sich diesem Vorhaben nun erst kurz vor dem Ablaufen der Frist ein Sturm der Entrüstung entgegengestellt. Medienpolitiker auf Bundesebene reagieren daher immer wieder mit Vorschlägen für eine umfassende Reform des GEZ-Verfahrens, während Rundfunkreferenten der Länder grundsätzlich eine "Sparversion" auf Basis der bisherigen Radioabgabe für vernetzte Geräte ins Auge gefasst haben.

Den neuen Äußerungen der Liberalen zufolge ist die Einbeziehung von Rechnern mit Internetzugang in die Gebührenpflicht von Anfang 2007 an "völlig anachronistisch". Sie schädige neben Privathaushalten vor allem kleine und mittlere Unternehmer, Selbständige und Freiberufler. Nach Ansicht der FDP verkennen die Gerätekopplung und die damit verbundene Ausweitung der Gebührenpflicht auf "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wie Computer oder UMTS-Mobiltelefone allerdings komplett die technische Entwicklung. Otto macht sich daher bereits seit längerem für eine personen- oder haushaltsbezogene Medienabgabe stark und brachte für die Erhebung der Gebühr für die Öffentlich-Rechtlichen die Finanzämter ins Spiel. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) beklagte daraufhin, dass die "Staatsferne" des Rundfunks sowie den "Qualitätsjournalismus in Radio und Fernsehen" in Gefahr gerate.

Otto kann sich diesen Befürchtungen nicht anschließen: "Ich sehe übrigens keinerlei rechtliche Probleme hinsichtlich des Einzugs der Gebühr über die Finanzämter", schrieb er vor kurzem an den DJV zurück. "Diese sind lediglich für den Einzug verantwortlich, nicht jedoch für die Festsetzung der Höhe oder gar die Entscheidung der Weitergabe an die Rundfunkanstalten." Die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde jedoch im Falle eines Einzugs durch die Finanzämter ebenso wenig tangiert wie die Staatsferne der Kirchen trotz des Inkassos der Kirchensteuer durch die gleichen Behörden. Die aktuellen Debatten um die Rundfunkgebühr und die GEZ zeigten, wie sehr der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der öffentlichen Wahrnehmung unter Druck gerate. Eine transparente, effektive und gerechte Finanzierung sei daher im Interesse Aller, nicht zuletzt auch der Journalistenzunft und von ARD sowie ZDF selbst.

Angesichts des Drucks von Bürgern und Wirtschaftsverbänden kündigte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit in einem Webforum zur Wahl des Abgeordnetenhauses in der Hauptstadt inzwischen an, dass die Rundfunkkommission der Länder im September erneut über die Auswirkungen der von ihr beschlossenen GEZ-Regelungen beraten werde. "Dabei wird auch zu prüfen sein, ob insbesondere kleine Unternehmen unzumutbar belastet werden", erklärte der SPD-Politiker. Seine Fraktion und Partei in Berlin nehme die hierzu geäußerten Bedenken ernst und werde gemeinsam mit den anderen Ländern nach einer Lösung suchen, die für alle Internet-Nutzer vertretbar ist.

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(Stefan Krempl) / (jk)