Gesetzentwurf für Anspruch auf E-Auto-Ladepunkte in Wohnhäusern beschlossen

Mieter und Wohnungseigentümer sollen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos bekommen.

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Anspruch auf E-Auto-Ladepunkte in Wohnhäusern beschlossen

So viel Glamour ist selten in der Gemeinschaftsgarage. Aber nun darf man dort wohl bald auch ohne einstimmigen Gemeinschaftsbeschluss laden.

(Bild: Daimler)

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Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beschloss das Kabinett am Montag (23. März 2020) in Berlin. "Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Förderung der E-Mobilität", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht. Außerdem "kann künftig jeder Wohnungseigentümer einen Glasfaseranschluss mit hoher Kapazität verlangen".

"Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert", erläuterte das Justizministerium. Das Gleiche gilt für Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung oder für den Einbruchschutz. Das derzeitige Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951.

Bisher galt: Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sein Elektroauto laden wollte, brauchte zum Anschluss eines Ladepunkts die Zustimmung der Miteigentümer.

(fpi)