Ladehilfe: Wie Wallboxen gefördert werden

Die KfW fördert künftig Kauf und Montage von Ladestationen für E-Autos und Plug-in-Hybride. Doch die Rahmenbedingungen sind eng gefasst.

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Wallbox

Inzwischen bieten auch die Autohersteller Wallboxen an. Das potenzielle Geschäft scheint zu groß, um es komplett den spezialisierten Anbietern zu überlassen.

(Bild: Volkswagen)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Wolf-Dieter Roth
Inhaltsverzeichnis

Wohl nicht zuletzt, um den Umstieg auf E-Mobilität weiter zu beschleunigen, fördert der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig Kauf und Installation einer Wallbox mit 900 Euro. Das ist allerdings an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die beachtet werden müssen, bevor der Zuschuss fließt.

Für eine Wallbox gibt es gleich eine ganze Reihe von guten Gründen. Ein E-Auto über eine gewöhnliche 230-Volt-Steckdose laden zu wollen, ist ein langwieriges Unterfangen. Über eine Phase dürfen in Deutschland ohne Rücksprache mit dem Netzbetreiber maximal 20 Ampere fließen. Aus der Rechnung 20 A mal 230 Volt ergibt sich somit eine Ladeleistung von 4600 Watt, also 4,6 kW. Doch die lassen sich nicht so ohne Weiteres nutzen. Die Schuko-Steckdosen sind im Normalfall mit 16 A abgesichert, was 3,7 kW bedeutet. Dieses ist jedoch als Spitzen-, keineswegs als Dauerleistung vorgesehen. Dauerhaft sind nur 10 A zulässig, was dann 2,3 kW entspricht – von denen die Ladeverluste des jeweiligen Fahrzeugs noch abgezogen werden müssen.

Nun rechnen einige Menschen immer von einem Ladestand von Null auf 100 Prozent, der in der alltäglichen Praxis jedoch die absolute Ausnahme sein dürfte – schließlich liegen die durchschnittlichen Tagesfahrleistungen weit unter dem, was ein modernes E-Auto an Reichweite zu bieten hat. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geht in der Studie „Mobil in Deutschland 2019“ von einer täglichen Strecke von 39 km aus. Die dafür nötige Energiemenge lässt sich problemlos auch an einer normalen Steckdose über Nacht nachfassen. Schließlich reden wir hier selbst bei im Falle eines wenig effizienten E-Autos über maximal zehn bis zwölf Kilowattstunden – und zwar inklusive Ladeverlusten.

Doch der Durchschnitt ist bekanntermaßen mitunter trügerisch. Wer beispielsweise nur einmal in der Woche fährt, dann aber gleich mehr als 300 km, sein Auto kurzfristig für längere Strecken braucht oder einfach möglichst viel den Strom der eigenen Fotovoltaikanlage nutzen möchte – der ist mit einer Wallbox womöglich besser, weil flexibler bedient. Selbst an einer Phase lassen sich hier problemlos 16 oder auch 20 A nutzen, sofern Auto und Hausinstallation mitspielen. Mit drei Phasen sind meist 11 kW Ladeleistung möglich.

Eine Wallbox erhöht aber nicht nur das Ladetempo, sondern auch den Komfort. Ladevorgänge lassen sich so beispielsweise zeitlich steuern. Vor allem aber entfällt die Suche nach öffentlichen Ladestationen samt ihrer mitunter wackligen Infrastruktur und den – vorsichtig formuliert – etwas unübersichtlichen Preisgestaltungen. Was der Strom zu Hause kostet, weiß dagegen ein jeder, der es wissen mag, ziemlich genau.

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All das spricht dafür, sich Gedanken über eine private Wallbox zu machen. Ab dem 24. November 2020 können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse für private Ladestationen beantragt werden, die in der eigenen Garage montiert oder zumindest nicht öffentlich für jedermann benutzbar sind. Dies gilt sowohl für Eigentümer als auch Mieter und Vermieter. Es werden 900 € pro Ladeanschluss als Zuschuss ausgezahlt. Doch die Rahmenbedingungen für die Förderung sind eng gesteckt.

Die Ladestation muss genau 11 kW Ladeleistung bereitstellen (Drehstrom, dreiphasig, 16 A). Schwächere Wallboxen kommen nicht infrage; ob das Auto 11 kW verarbeiten kann, ist dagegen irrelevant. Mehr Ladeleistung, beispielsweise 22 kW, sind jedoch auch nicht zulässig, wobei es reicht, dass die Ladestation auf 11 kW begrenzbar ist. Dies ist üblicherweise der Fall, da sie ja auf entsprechend eingeschränkte Zuleitungen einstellbar sein muss. Es muss jedoch bei der Installation vom Elektriker die Ladung tatsächlich auf 11 kW begrenzt werden, auch wenn Zuleitung und Netz mehr hergäben.

Die Ladestation muss imstande sein, aus dem Stromnetz intelligent gesteuert zu werden, damit sie sich beispielsweise zu Zeiten, zu denen der Strombedarf im Netz hoch ist, abregeln lässt. Ob der Stromversorger dazu zum Installationszeitpunkt bereits in der Lage ist, ist nicht relevant, doch müssen spätere Updates der Ladestation möglich sein, um sich einem Protokoll des Stromlieferanten anzupassen.

Ladestation plus Installation müssen über 900 Euro kosten. Liegt der Preis darunter, gibt es nicht entsprechend weniger Zuschuss, sondern gar keinen. Das könnte ungünstig sein, wenn die Kosten für Wallbox und Installation plötzlich geringer ausfallen als erwartet. Es gibt aber Pauschalangebote von Netzbetreibern mit Festpreisen für Wallbox plus Montage, die einen gegen Überraschungen sowohl nach oben als auch nach unten absichern.

Der Verbraucher muss zum Laden des Autos 100 Prozent Ökostrom beziehen. Mit einem Standard-Haushalts-Stromvertrag, bei dem nur ein Teil des Stroms aus regenerativen Quellen kommt, ist dies nicht der Fall. Die Speisung ausschließlich aus einer eigenen Fotovoltaik-Anlage ist eine Möglichkeit, jedoch ohne Akku-Zwischenspeicher knifflig, wenn das Auto zum Pendeln in die Arbeit genutzt wird und nur nachts in der Garage steht. Ein Vertrag mit einem Ökostromanbieter ist eine sinnvolle Lösung, zumal es teils auch Auto-Stromtarife gibt. Auch „normale“ Stromanbieter haben übrigens mittlerweile solche Tarife im Angebot, falls ein Anbieterwechsel nicht infrage kommt.

Die Ladestation darf bei der KfW-Antragstellung nicht schon bestellt oder gar installiert sein. Genau andersherum als beim Bafa-Zuschuss für das Elektroauto muss zuerst der Zuschuss bei der KfW beantragt und genehmigt sein, bevor die Ladestation auch nur bestellt werden darf. Wer den Zuschuss mitnehmen will, der ja erst ab dem 24. November beantragt werden kann, muss also angesichts der Auslastung der Installationsbetriebe damit leben, in 2020 eher nicht mehr zu einer funktionsfähigen Wallbox zu kommen und damit auch auf die drei Prozent Mehrwertsteuerermäßigung verzichten zu müssen, da hierfür die Lieferung und Installation der Wallbox maßgeblich ist.

Die Rechnungen für Wallbox und Installation sind dann bei der KfW einzureichen, die, wenn alles passt, innerhalb eines Monats den Zuschuss auszahlen will. Dazu soll es auf der Seite der KfW dann auch eine Liste förderfähiger Ladestationen geben, damit die installierte Ladestation nicht im Nachhinein doch nicht den verlangten Kriterien entspricht. Steht eine Wallbox nicht auf der Liste, erfüllt aber alle Anforderungen, so kann bei der KfW vor Antragstellung telefonisch (0800/53 99 005) erfragt werden, ob diese geeignet ist.

Die Ladestation muss ab Inbetriebnahme mindestens ein Jahr genutzt werden, sonst ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Alle Rechnungen sind unbar zu bezahlen. Die zur Installation gehörenden Handwerkerleistungen dürfen nicht zusätzlich bei der Steuererklärung eingereicht werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss, insbesondere können die vom Bund bereitgestellten Mittel ab einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht sein. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass die KfW vor einem Ansturm steht. Schließlich lassen sich an so einer Wallbox auch einige Plug-in-Hybride deutlich schneller aufladen – in PHEVs von Mercedes beispielsweise sind auf diesem Weg gegen Aufpreis immerhin 7,4 kW möglich.

(mfz)