Klimaschutz: DUH reicht Klage gegen BMW und Daimler ein

Nachdem die Unternehmen nicht fristgerecht ihre Unterlassung erklärt haben, soll ihnen nun untersagt werden, über 2030 hinaus noch Verbrennungsmotoren zu bauen.

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Monteur mit Kolben eines BMW-Motors

Ab 2030 nach dem Willen der DUH Geschichte: Monteur mit dem Kolben eines BMW-Motors

(Bild: BMW)

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Von
  • dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit einer Klage BMW und Daimler zum Produktionsende von Verbrennungsmotoren bis 2030 zwingen. Das teilte die DUH heute mit. Die Klageschriften wurden demnach bei den zuständigen Landgerichten in München und Stuttgart eingereicht.

Der Verein fordert von BMW und der Daimler-Marke Mercedes-Benz "den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes".

Die beiden Autohersteller sollen dazu unter anderem bis 2030 den Verkauf klimaschädlicher Pkw mit Verbrennungsmotoren stoppen. Die DUH hatte zuvor von den Herstellern bis 20. September eine entsprechende Unterlassungserklärung gefordert und mit einer Klage gedroht. BMW verwies heute morgen auf dpa-Anfrage zunächst auf das bereits an die DUH zugestellte Antwortschreiben, in dem BMW den behaupteten Anspruch der Umwelthilfe zurückweist und auf den Gesetzgeber verweist. Über den Weg zur Erreichung der Klimaziele entschieden die demokratisch legitimierten Parlamente, hieß es in dem Schreiben.

Ein Sprecher von Mercedes-Benz sagte auf Anfrage: "Wir werden uns das anschauen, wenn die Klagen da sind." In dem Antwortschreiben des Unternehmens an die DUH hieß es, für eine Unterlassungserklärung sehe man keine Grundlage, "denn wir haben längst eine klare Erklärung für den Spurwechsel zur Klimaneutralität abgegeben."

"Es ist genauso eingetreten, wie wir es uns gedacht haben", sagte DUH-Anwalt Remo Klinger dem Handelsblatt. Der Klimarechtler ist zuversichtlich, dass es bereits nächstes Jahr in die mündlichen Verhandlungen gehen könnte.

Eine weitere Klage gegen den Öl- und Gaskonzern Wintershall sei noch in Vorbereitung, gehe aber zeitnah an das Landesgericht Kassel. Laut DUH handelt es sich um die ersten Verfahren gegen deutsche Unternehmen, die auf einem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr basieren.

(fpi)