Elektroautos: Mindesthaltedauer für Förderung soll steigen

Um Prämien-Missbrauch zu verhindern, soll die Förderung für Elektroautos ab 2023 nur dann gezahlt werden, wenn man das Auto mindestens 12 Monate behält.

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Tesla Model 3

Der Kauf eines Elektroautos wird derzeit mit bis zu 9570 Euro unterstützt. 6570 Euro davon steuert der Staat bei.

(Bild: Tesla)

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Elektroautos profitieren derzeit von mehreren Subventionen. Beim Kauf können bis zu 6570 Euro als Zuschuss aus der Staatskasse kommen, sofern der Hersteller seinerseits 3000 Euro dazulegt. Eine der Bedingungen für die Fördersumme ist eine Haltedauer von mindestens sechs Monaten nach dem Erwerb. Im Bundeswirtschaftsministerium gibt es nun offenbar Überlegungen, diesen Zeitraum auf ein Jahr zu verlängern, um Missbrauch vorzubeugen.

Es sei nicht im Sinne der Förderung, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft würden und dies zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer werde, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium der WirtschaftsWoche. Offenbar gibt es Neuwagenkäufer in relevanter Zahl, die die Förderung halbjährlich abgreifen, in dem sie junge Gebrauchtwagen weiterverkaufen. Der Wertverlust ist angesichts der aktuell hohen Preise für solche Autos zu vernachlässigen, so er überhaupt vorhanden ist. Durch das knappe Angebot an Neuwagen lassen sich elektrische Autos zu hohen Preisen verkaufen, sodass im Extremfall sogar ein Plus entstehen kann. Das Problem sei erkannt, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Im kommenden Jahr soll die Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden umgebaut werden. Der Plan, die Mindesthaltedauer zu erhöhen, dürfte nur ein Baustein sein. Größere Veränderungen wird es vor allem bei den Plug-in-Hybriden geben. Derzeit werden auch solche Modelle großzügig bezuschusst, ohne dass der Nutzen für die Umwelt nachgewiesen werden muss. Gefördert werden PHEV, die mindestens 60 km elektrische Reichweite haben oder unter 50 Gramm CO2 je Kilometer bleiben.

Ziemlich sicher entfällt mit der Neuregelung, die ab Januar 2023 greifen soll, die CO2-Grenze als Förderkriterium. Plug-in-Hybride müssen dann 60 km am Stück ohne Hilfe des Verbrenners schaffen. Da mit der Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM der tatsächliche Verbrauch von Energieträgern im Auto erfasst wird, wäre auch denkbar, einen elektrischen Streckenanteil als Mindestmaß vorzuschreiben. Wird er unterschritten, müsste die Förderung teilweise oder ganz zurückgezahlt werden.

(mfz)