Gericht: Ford verletzt LTE-Patent, Verkaufsverbot droht

Im Streit um Lizenzen für ein LTE-Patent hat der Patentinhaber einen Sieg gegen Ford errungen – und kann nun den Verkauf vernetzter Fahrzeuge verbieten lassen.

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Wie in diesem Bild stellt Ford die Echtzeit-Warnung über Mobilfunk graphisch dar.

(Bild: Ford)

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Das Landgericht München I hat in einem Rechtsstreit um Lizenzen für LTE-Patente gegen Ford am Donnerstagabend ein Verkaufsverbot für bestimmte Ford-Modelle mit Mobilfunktechnologie ausgesprochen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts gegenüber heise online. Betroffen sind vor allem Modelle mit dem Ausstattungsmerkmal "FordPass-Connect". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, kann von IP Bridge aber gegen eine Sicherheitsleistung vollstreckt werden lassen (Az. 7 O 9572/21).

Geklagt hatte der Patentverwalter IP Bridge auf Grundlage eines ursprünglich von Panasonic angemeldeten Patents, das ein Verfahren zur Steuerkanalsignalisierung in Mobilfunknetzen beschreibt (EP 2294737B1). Panasonic hatte das Patent als essenziell für den LTE-Standard erklärt. Damit unterliegt es bei der Lizenzierung den FRAND-Bedingungen, die faire, angemessene und nicht-diskriminerende Lizenzbedingungen vorschreiben.

Das Gericht hält es für erwiesen, dass Ford mit seinen LTE-fähigen Fahrzeugen das Patent verletzt. Den Einwand, dass IP Bridge das Patent kartellrechtswidrig missbrauche, lies die Kammer nicht gelten. Demnach muss Ford den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge unterlassen sowie IP Bridge Schadensersatz für vorherige Patentverletzungen leisten.

Die Beklagte (Ford) habe zudem nicht dargelegt, dass das Unternehmen "hinreichend lizenzwillig" sei, erläuterte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung, "unter anderem weil sie gegenüber Avanci kein Gegenangebot abgegeben hat". Ford kann das Patent als Teil des Avanci-Pools unter FRAND-Bedingungen lizenzieren, hat dies aber offenbar abgelehnt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Ford kann dagegen noch in Berufung gehen. Eine schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Unterdessen kann IP Bridge das Urteil gegen eine Sicherheitsleistung von knapp 227 Millionen Euro vorläufig vollstrecken lassen. Das würde bedeuten, dass Ford den Verkauf der betroffenen Fahrzeuge stoppen und die Modelle auch von den Händlern zurückrufen müsste. Ob der erfolgreiche Kläger diese Möglichkeit wahrnimmt, ist offen.

Welche und wie viele Fahrzeuge von dem Urteil betroffen sind, ist offen. Das Gericht hebt das Ausstattungsmerkmal "FordPass-Connect" hervor. Damit können über LTE vernetzte Fords für den Fahrer relevante Verkehrs- und Gefahrenhinweise in Echtzeit beziehen, eine Mobilfunkverbindung aufbauen und mit einer App kommunizieren. Ford war am Freitagnachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

"Es geht hier nicht nur um Ford, sondern um die Automobilbranche im Ganzen. Dieser weht in Patentverfahren ein rauer Wind aus deutschen Gerichtssälen entgegen", kommentiert Patentexperte Florian Müller. Für den Patentpool Avanci hingegen sei das Urteil "eine Bestätigung seines Geschäftsmodells".

(fpi)