Verbrenner-Verbot der EU: Laut Finanzminister wird Deutschland nicht zustimmen

Die Bundesregierung wird das Neuzulassungsverbot von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 auf EU-Ebene ablehnen. Das sagt Finanzminister Christian Lindner (FDP).

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Lindner fährt gern Porsche, allerdings nicht den abgebildeten luftgekühlten 911 Carrera 2.7 RS von vor 50 Jahren.

(Bild: Clemens Gleich)

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  • dpa

Laut Christian Lindner (FDP) wird die Bundesregierung einem Neuzulassungsverbot von Autos mit Verbrennungsmotor ab dem Jahr 2035 auf EU-Ebene nicht zustimmen. Der Finanzminister sagte auf dem Tag der Industrie in Berlin, es werde Weltregionen geben, in denen die Elektromobilität für die nächsten Jahrzehnte nicht eingeführt werden könne. Wenn es ein Verbot der Neuzulassung des Verbrennungsmotors gebe, dann werde er auch nicht weiterentwickelt, zumindest nicht in Europa und Deutschland. Deshalb halte er eine Entscheidung, den Verbrennungsmotor de facto zu verbieten, für falsch, sagte Lindner.

"Ich habe deshalb entschieden, dass ich in der Bundesregierung, dass wir in der Bundesregierung, dieser europäischen Rechtsetzung nicht zustimmen werden." Technologieoffenheit sei ein wesentlicher Bestandteil der Marktwirtschaft.

Lindner und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatten ein mögliches Verbrenner-Verbot abgelehnt, seit es in der Diskussion ist. Ein Sprecher von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte hingegen gesagt: "Die Bundesregierung unterstützt vollumfänglich den Vorschlag der Kommission und des Europäischen Parlaments, ab 2035 neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nur noch mit Nullemissionsantrieben zuzulassen." Streit in der Koalition ist also programmiert. Offen ist daher, wie Deutschland auf EU-Ebene abstimmen wird.

Das EU-Parlament will die Zulassung von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 verbieten. Eine Mehrheit der Abgeordneten hatte dafür gestimmt, dass Hersteller ab Mitte des nächsten Jahrzehnts nur noch Autos und Transporter auf den Markt bringen dürfen, die keine klimaschädlichen Treibhausgase ausstoßen. Bevor eine solche Regelung in Kraft treten kann, muss aber das Parlament noch mit den EU-Staaten darüber verhandeln.

(fpi)