Gericht weist Klagen gegen Frequenzversteigerung ab

Die Mobilfunker E-Plus und O2 sowie der Breitbandanbieter Airdata sind mit ihren Klagen gegen die geplante Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen einschließlich der Digitalen Dividende in der ersten Instanz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Beschwerden ab.

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Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwochabend wie erwartet zahlreiche Klagen gegen die geplante Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur abgewiesen und damit ein weiteres Hindernis für die Frequenzvergabe aus dem Weg geräumt. Die Regulierungsbehörde will am 12. April insgesamt 360 MHz Spektrum in den Bereichen 800 MHz sowie 1,8 und 2,6 GHz für mobile Breitbanddienste versteigern. Gegen das Vergabeverfahren hatten verschiedene Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen geklagt, darunter Rundfunkanstalten, Kabelnetzbetreiber, Mobilfunker sowie der Rundfunkdienstleister Media Broadcast und der Funk-DSL-Anbieter Airdata.

In den sechs am Mittwoch verhandelten erstinstanzlichen Verfahren ging es um die von der Bundesnetzagentur aufgestellten Regeln bezüglich der Zulassung zur Auktion und der Durchführung der Versteigerung. Die Mobilfunknetzbetreiber E-Plus (Az. 21 K 7769/09) und O2 (Az. 21 K 7671/09) hatten unter anderem bemängelt, durch Bietrechtbeschränkungen bei den besonders begehrten Frequenzen im 800-MHz-Band (die sogenannte "Digitale Dividende") benachteiligt zu werden.

In vier der Verfahren ging es um Beschwerden des Stuttgarter Breitbandanbieters Airdata (Az. 21 K 6772/09, 21 K 7172/09, 21 K 7173/09, 21 K 8150/09). Das Unternehmen nutzt derzeit noch Frequenzen im Bereich von 2,6 GHz für Breitbandzugänge, die mit der UMTS-Technik TDD (Time Division Duplex) bereitgestellt werden, derzeit etwa in Berlin und Stuttgart. Auch Airdata klagt gegen das Vergabeverfahren und will eine Verlängerung der Lizenz für die derzeit genutzten Frequenzen im 2,6-GHz-Band erreichen. Die Stuttgarter wurden zudem von der Bundesnetzagentur nicht zur Auktion zugelassen. Angaben zu den Gründen macht die Regulierungsbehörde nicht.

Das VG Köln wies sämtliche Klagen ab, ließ aber mit Ausnahme zweier Airdata-Verfahren eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Die Bundesnetzagentur verfüge "bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Frequenzordnung über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume", heißt es lapidar in einer Mitteilung des VG Köln vom Donnerstag. Auf Einzelheiten ging das Gericht dabei nicht ein. Die schriftlichen Begründungen der Urteile liegen noch nicht vor.

E-Plus beklagt in einer ersten Stellungnahme, nach dem Urteil seien "weiter anhaltende Wettbewerbsverzerrungen" zu erwarten. Der Netzbetreiber will nun "die Urteilsbegründung intensiv analysieren und dann über mögliche weitere rechtliche Schritte entscheiden". Auch O2 will die rechtliche Grundlage der Entscheidung "prüfen", wie ein Sprecher gegenüber dpa erklärte. Beide Mobilfunker sind zur Auktion zugelassen und werden um die Frequenzen mitsteigern. Airdata will die Urteile prüfen und hat eine Stellungnahme angekündigt.

Bei der Versteigerung, die am 12. April in der Niederlassung der Bundesnetzagentur in Mainz beginnen soll und von der sich die Bundesregierung wesentliche Impulse für ihre Breitband-Strategie verspricht, kommen insgesamt 360 MHz Spektrum unter den Hammer. Die Vergabe ist höchst umstritten: In weiteren Verfahren haben die Rundfunkanstalten NDR, WDR, SWR sowie die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Kabel BW Klage eingereicht; Kabel BW scheiterte zuletzt mit einem Eilantrag. Zudem sind noch zwei weitere Eilanträge anhängig. Auch andere Nutzer sind von der Umwidmung der Digitalen Dividende betroffen. Für die bisher auf dieser Wellenlänge beheimatete Veranstaltungstechnik gibt es zwar einen Kompromiss und neue Frequenzen, die Branche ist damit aber nicht ganz glücklich.

Der große Reibach wie bei der ersten UMTS-Auktion vor zehn Jahren, die fast 100 Milliarden D-Mark (rund 50 Milliarden Euro) in die Staatskasse spülte, ist von der Großauktion nicht zu erwarten. Es wird also nichts mit den "unerwarteten Mehreinnahmen zur Tilgung von Staatsschulden", über die sich der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) freuen konnte – auch wenn sein Amtsnachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) eine kleine Finanzspritze für seinen angespannten Haushalt brauchen könnte.

Das dürfte auch daran liegen, dass die vier Mobilfunker bei der Versteigerung unter sich bleiben. Airdata wurde abgewiesen, und ein bisher unbekannter sechster Bewerber hatte sich nach Angaben des Regulierers zurückgezogen. Frischer Wind wird so nicht auf den Markt kommen. Dem Regulierer reicht der Wettbewerb unter den vier etablierten Netzbetreibern aus. In anderen Ländern ist es dagegen politisch gewollt, dass Neueinsteiger für Wettbewerb und Innovationsdruck sorgen. So wurden etwa bei der Frequenzvergabe in Frankreich und den USA Neueinsteiger bevorzugt behandelt oder ein Teil des Spektrums explizit für Drittanbieter offengehalten, um den Wettbewerb auf den Wellen sicherzustellen. (vbr)