Ab 2019: Abgasnormen für Schiffe

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Nach seiner Aussage liegt ein typischer Jahresumsatz bei 300.000 Euro pro Jahr, vom dem alle Kosten und das eigene Einkommen abgehen, sowie dann noch eine Investitionsrücklage gemacht werden müsste. Das ist kaum zu machen, räumt er ein: „Wir sehen das Problem, dass die nicht investieren können, weil das zu kostenintensiv ist für kleine, mittelständische Unternehmen, über die wir sprechen. Wenn sie gezwungen werden zu investieren, wird es für den einen oder anderen Unternehmer das Ende bedeuten.“

Allerdings zahlt der Bund einen Investitionskostenzuschuss für die Modernisierung von Motoren. Doch der wurde jahrelang nur wenig genutzt. Zwischen 2007 bis 2011 wurden nur etwa die Hälfte der Mittel für die Modernisierung der Motoren abgerufen. Aktuell deckt er 50 % und je nach Betriebssituation sogar bis zu 70 % der Kosten Modernisierung des Motors und der Abgasanalge, aber nur dann, wenn die geltenden Grenzwerte um 30 % unterschritten werden. Das werde künftig bis höheren Grenzwerten nicht mehr möglich sein und die Förderung muss angepasst werden, fordert Spranzi.

Keine genormten Messverfahren

Marcel Lohbeck vom Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen kritisiert, dass es noch gar keine genormten Verfahren für die Messung von Schadstoffen gäbe. Auch die Vergleichbarkeit mit anderen Verkehrsmitteln wie LKW sei nicht möglich, da bei Straßenfahrzeugen stets Werte aus Prüfständen herangezogen werden. Bei Binnenschiffen würde man dagegen die tatsächlichen Verbrauchswerte ermitteln. Zudem gäbe es bei Straßenfahrzeugen Emissionen wie Bremsenverschleiß, Straßen- und Reifenabrieb, die die Schifffahrt nicht habe.

Angesichts der aufgedeckten Manipulationen bei Kfz-Prüfzyklen ist das stichhaltig, allerdings ließe sich auch anders argumentieren: Denn auf den meisten Schiffen laufen zusätzlich Nebenaggregate, die nicht von den Abgasmessungen des Antriebsstrangs erfasst werden, etwa für die Stromversorgung. Somit ist hier noch Arbeit zu tun, eine Vergleichbarkeit herzustellen. Die EU-Kommission will solche Regelungen nun prüfen. Auch die ständige Kontrolle, ob die einmal gemessenen Schadstoffwerte dauerhaft eingehalten werden, ist bislang europaweit nicht geregelt.