Ab 2019: Abgasnormen für Schiffe

Inhaltsverzeichnis

Eine Schwachstelle bei der Umsetzung der Richtlinie könnte die mangelnde Wartung der Systeme sein, die Kosten für den Ersatz bzw. Reinigung der Filteranlagen oder den Harnstoff verursacht. Sollte der Partikelfilter verstopft sein, ist vorgeschrieben, dass sich automatisch eine Havarieabgasleitung öffnet und die Abgase wieder ungefiltert den Weg zum Auspuff finden. Eine solche Bypasslösung ist notwendig, damit das Schiff nicht antriebslos und damit manövrierunfähig wird. Doch derzeit ist ungeklärt, ob Schiffe damit auch dauerhaft straffrei fahren dürfen. Wenn dem so wäre, würde der Gesetzgeber eine Lücke in der Größe eines Schleusentores offenlassen.

Konsequenzen aus der Abgasverordnung

Die neue Abgasverordnung der EU für Binnenschiffe ist zum heutigen Zeitpunkt auf dem Stand der Technik. Nur wird sie erst in zweieinhalb Jahren wirksam – und auch das nur sehr schleppend. Bei nur 150 bis 200 Motoren, die pro Jahr in ganz Europa zugelassen werden, wird es noch lange dauern, bis von den 10.000 Schiffen in Europa eine nennenswerte Zahl mit verbessertem, schadstoffgemindertem Dieselantrieb fahren.

Andreas Brandt vom Umweltministerium NRW befürchtet aber, dass einige Eigentümer noch vor dem Inkrafttreten der NRMM-Verordnung neue Motoren einbauen werden, "die dann zuverlässig über Jahre laufen, aber nicht mit den Abgasgrenzwerten, die in der neuen Richtlinie gefordert sind", sagt er. Zudem dürfen ja auch nicht umgebaute Schiffe solange weiter ohne Einschränkung laufen, bis der Motor gewechselt wird. Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat noch fast 100 Gütermotor- und 50 Passierschiffe registriert, die vor 1920 gebaut sind. Eine Pflicht, auch ältere Schiffe nachzurüsten, konnte im Europaparlament nicht durchgesetzt werden. Bis die Abgasverordnung wirklich greift, werden somit wohl noch viele Jahre ins Land gehen. (mfz)