Autonomes Fahren versprochen: Klage gegen Tesla zugelassen​

Tesla wirbt seit einigen Jahren damit, dass das autonome Fahren unmittelbar bevorstehe. Ein Käufer hat die Firma verklagt und strebt eine Sammelklage an.​

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Tesla Model Y

Tesla hat die Hoffnung auf autonomes Fahren viele Jahre geweckt. Bieten kann es derzeit keine Firma.

(Bild: Tesla)

Lesezeit: 3 Min.

Teslas Versprechen auf ein Fahren, bei dem das Auto unter bestimmten Bedingungen die meisten Situationen allein bewältigt, ist nicht neu. Mit Begriffen wie "Autopilot" oder "Full self driving" wurden zum Teil Erwartungen geweckt, die bis heute nicht erfüllt werden können. In den USA hat ein Käufer eines Model S Klage gegen Tesla eingereicht. Er wirft der Firma vor, mit Falschinformationen über die Fähigkeit seiner Modelle zum autonomen Fahren geworben zu haben. Mit einer Sammelklage könnte der Druck auf Tesla beträchtlich steigen, doch über deren Zulassung ist noch nicht entschieden.

Der Kläger verweist unter anderem auf Ankündigungen von Tesla aus dem Jahr 2016, dass neue Modelle die hierfür nötige technische Ausstattung haben würden. Zudem bezieht er sich auf Behauptungen von Firmenchef Elon Musk, der damals versprach, bis Ende 2017 würde ein Tesla-Modell in der Lage sein, von der Westküste der USA bis an die Ostküste zu fahren, ohne dass man dabei auch nur einen Knopf drücken müsste. Das kann Tesla bis heute nicht liefern, und es ist auch nicht absehbar, wann es so weit sein könnte. Elon Musk musste später zugeben, dass er sei mit seinen Versprechen zu selbstfahrenden Autos oft zu optimistisch gewesen war.

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Richterin Rita Lin begründete die Zulassung der Klage damit, dass der Kläger plausibel und detailliert dargestellt habe, dass er sich beim Kauf eines Tesla Model S im Januar 2017 auf diese Behauptungen verlassen habe. Er zahlte dabei mehrere tausend Dollar Aufpreis für die künftige Ausbaustufe von Teslas "Autopilot"-System mit dem Namen "Full Self-Driving". Die macht jedoch selbst ein aktuelles Modell auch heute noch nicht zu einem autonom fahrenden Auto. Zwar kann "Full Self-Driving" inzwischen als fortgeschrittene "Autopilot"-Version von Fahrern in den USA getestet werden. Allerdings handelt es sich weiterhin nur um ein Assistenzsystem, bei dem der Mensch am Steuer stets in der Verantwortung bleibt und jederzeit bereit sein muss, die Kontrolle zu übernehmen. Tesla hat den "FSD"-Namen mittlerweile mit dem Zusatz "supervised" (beaufsichtigt) ergänzt.

Tesla-Modelle, die entsprechend ausgestattet sind, bieten derzeit teilautomatisiertes Fahren auf Level 2. Die Firma setzt auf ein kamerabasiertes Erkennungssystem, Konkurrenten wie Mercedes dagegen auf teurere Lidar-Sensorik. Nur sie haben in Europa eine Level-3-Zulassung, Tesla nicht. Der Unterschied ist beträchtlich, sowohl technisch als auch juristisch. Denn mit Level 3 gibt es einen Haftungsübergang auf den Hersteller: In einem exakt definierten Rahmen kann das Auto in einem Szenario autonom fahren, im Falle eines Unfalls haftet der Hersteller. Der Mensch am Steuer muss allerdings innerhalb von ein paar Sekunden Zeitspanne eingreifen können und übernehmen, wenn das System an seine Grenze gerät. Erst ein Level-4-System kann ein(!) Szenario unter definierten Bedingungen immer allein bewältigen. In einem Serien-Pkw ist das aktuell nicht zu bekommen.

(mfz)