Dienstag: Boeing gesteht Verbrechen, Samsung-Beschäftigte legen Arbeit nieder

Boeing schließt Vergleich + Arbeitskampf bei Samsung Electronics + Facebook-Sperre aufgehoben + Drogenscanner bewähren sich + Telekom unterliegt vor Gericht

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Boeing defekt , dazu Text: DIENSTAG Boeing, Samsung Electronics, Facebook-Sperre, Drogenscanner & Glasfaser-Leerrohre

(Bild: NTSB / heise online)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Andreas Knobloch

Im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen von 737-Max-Flugzeugen bekennt sich der US-Flugzeugbauer Boeing der Verschwörung zum strafrechtlichen Betrug an der US-Regierung schuldig und vermeidet so ein Gerichtssaalverfahren. Ins Gefängnis soll niemand. Die vorgesehene Geldstrafe für das Verbrechen entspricht aber gerade einmal einem Bruchteil des jüngsten Jahresumsatzes von Boeing. Die Beschäftigten des südkoreanischen Technologiekonzerns Samsung Electronics haben erstmals in der Geschichte des Unternehmens gewerkschaftlich organisiert die Arbeit niedergelegt, um ihren Forderungen nach besserer Bezahlung Nachdruck zu verleihen. Die Erfolgsaussichten jedoch sind unklar. Und ein Gericht kassiert die Facebook-Sperre der Filmwerkstatt Düsseldorf wegen zu viel nackter Haut – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Die Produktionsgeschichte der Boeing 737 Max ist eine voller Pleiten, Pech und Pannen. Im Januar dieses Jahres verlor eine Boeing 737 Max 9 während des Fluges eine Tür, konnte jedoch sicher landen. Der Flugzeugtyp erhielt daraufhin Startverbot. Untersuchungen ergaben, dass mehrere Flugzeuge dieses Typs Produktions- und Qualitätsmängel aufwiesen. Bei der besagten Maschine fehlten etwa die Haltebolzen für die Tür. In den Jahren 2018 und 2019 löste fehlerhaft arbeitende Steuerungssoftware zwei tödliche Abstürze von Max 737-Maschinen der indonesischen Lion Air und der Ethiopian Airlines aus, bei denen insgesamt 346 Menschen ums Leben kamen. Boeing führte die Behörden über das Avionik-System in die Irre. Jetzt bekennt sich US-Flugzeugbauer schuldig. Boeing gesteht Verbrechen – 5 Jahre nach tödlichen 737-MAX-Abstürzen

Lohnerhöhung, ein zusätzlicher Urlaubstag und Änderungen am Bonussystem für Mitarbeiter – mit diesen Forderungen haben die Beschäftigten des südkoranischen Konzerns Samsung Electronics am Montag die Arbeit niedergelegt. Zur Streikbeteiligung wurden keine Angaben gemacht. Es habe aber keine Unterbrechung der Produktion gegeben, so die Konzernleitung. Von geringer Beteiligung wollten Vertreter der Gewerkschaft aber nicht sprechen. Vielmehr könnte es weitere Streiks geben, wenn Samsung sein Angebot nicht verbessern. Erster Streik in der Geschichte von Samsung Electronics

Vor Gericht konnte der Facebook-Mutterkonzern Meta nicht mehr nachvollziehen, wie es zu der Blockade kam. Im Dezember 2021 war ohne vorherige Ankündigung oder Begründung die der Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf durch Meta gesperrt worden. Auslöser war vermutlich das seit Jahren umkämpfte Nippel-Verbot auf Meta-Netzwerken: Die Werkstatt hatte einen Programmhinweis für den Oscar-nominierten Film "Der Schamane und die Schlange" mit einem Standbild gepostet, auf dem eine Gruppe (zu) leicht bekleideter Indigener zu sehen war. Das Landgericht Düsseldorf hat die Blockade des Filmvereins auf Facebook nun für rechtswidrig erklärt. Der Konzern habe eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. Viel nackte Haut: Gericht kassiert Facebook-Sperre der Filmwerkstatt Düsseldorf

Sogenannte neue psychoaktive Substanzen, also synthetische Drogen, sind in der Regel farb- und geruchslose Stoffe. Sie können als Flüssigkeit auf Briefe und andere Postsendungen für Gefängnisinsassen geträufelt werden und sind mit herkömmlichen Methoden kaum zu entdecken. Einige Bundesländer setzen deshalb auf spezielle Drogenscanner, so seit März auch das Land Thüringen. Der Einsatz der Drogenscanner habe sich bewährt, teilte das Ministerium nun auf Anfrage mit. Ministerium zieht erste positive Bilanz zu Drogenscannern

Im Streit um den offenen Netzzugang musste die Telekom erneut eine juristische Schlappe einstecken. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zum offenen Netzzugang bestätigt, wonach die Telekom Deutschland GmbH der Deutschen Glasfaser antragsgemäß Zugang zu Leerrohren des öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren muss. Die Telekom wehrte sich gegen den Antrag des Konkurrenten mit dem Argument, wegen zu dünner Leerrohre keinen offenen Zugang für Dritte anbieten zu können. Das ließ die Bundesnetzagentur nicht gelten und wurde nun vom Gericht bestätigt. Glasfaser-Leerrohre: Telekom scheitert mit Eilantrag gegen Regulierer

Auch noch wichtig:

(akn)