E-Tretroller: Verkehrswacht empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit

Angesichts vermeidbar hoher Unfallzahlen mit den rund 900.000 E-Tretrollern veröffentlicht die Deutsche Verkehrswacht einen Katalog mit Sicherheitsmaßnahmen.

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E-Tretroller in einer Parkbucht

(Bild: Florian Pillau)

Lesezeit: 3 Min.

Nach rund eineinhalb Jahren mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und einer auf rund 900.000 Stück gewachsenen Population von Elektrotretrollern gibt die Deutsche Verkehrswacht erste Beobachtungen zu dieser Form der Mikromobilität bekannt und welche Empfehlungen sie daraus ableitet.

Die Organisation beruft sich auf die Zählung des Statistischen Bundesamts für 2021 mit 5535 Unfällen mit Personenschaden, davon fünf tödlich. Die mit Abstand häufigste von der Polizei aufgenommenen Unfallursachen seien laut Verkehrswacht Trunkenheit und die falsche Nutzung von Fahrbahnen oder Gehwegen gewesen. Fast alle Unfälle hätten sich innerhalb größerer Städte ereignet, wo der ganz überwiegende Teil der E-Tretroller zu Flotten von Verleihanbietern gehört.

Schon kurz nach Einführung der eKFV im Sommer 2019 begann die Deutsche Verkehrswacht Trainings für die Nutzer von E-Tretrollern und allgemeine Informationen über die sichere und regelkonforme Nutzung anzubieten. Daraus hat sich eine Zusammenarbeit mit mehreren Verleihern ergeben, mit der auch die Unternehmen dazu beitragen wollen, die Unfallzahlen zu verringern. In diesem Rahmen hat die Verkehrswacht auch einzelne Empfehlungen zur verkehrssicheren Nutzung entwickelt:

  • Aufklärung über die Nutzungsregeln, die aus solchen für Kraftfahrzeuge und denen für Fahrräder bestehen, besser bekanntzumachen. Die Schwierigkeiten für die Nutzer liegen hier offensichtlich in der richtigen Benutzung der Fahrbahn und denen beim Umgang mit Alkohol.
  • Bekanntmachen und anbieten von Trainings einerseits im Rahmen des Bundesprogramms "FahrRad… aber sicher" und andererseits bei eigenen nur für die Nutzer von E-Tretrollern. Letztere bieten die Verkehrswachten als gemeinsame Veranstaltung mit Verleihern an.
  • Vereinfachung der Regeln: Um die Befolgung der Verkehrsregeln zu vereinfachen, sollten E-Tretroller dem Radverkehr gleichgestellt werden. Zudem wünscht sich die Verkehrswacht (wie auch für alle anderen Fahrzeuge) ein vollständiges Alkoholverbot.
  • Bessere Koordination bei Abstellflächen: Damit Rad- und Gehwege zuverlässiger von abgestellten E-Tretrollern freibleiben, sollten schon vor einer Genehmigung zwischen Verleihern und Kommunen ausreichend Abstellflächen und Sperrzonen zum Parken ausgewiesen werden.
  • Zulassung von Geofencing, um – wie etwa in Paris – die Durchfahrt durch bestimmte Bereiche, etwa Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche, verhindert oder in bestimmten Bereichen die Maximalgeschwindigkeit verringert werden kann. Bislang darf diese Technik in Deutschland nicht genutzt werden.
  • Innovationsfreundliche Zulassungsprozesse zur flexiblen Berücksichtigung technischer Weiterentwicklungen: Die zu erwartenden erheblichen technischen Verbesserungen mit positiver Auswirkung auf die Verkehrssicherheit dürfen nicht durch zu bürokratische Abläufe gebremst werden. Dazu zählen Techniken, die etwa Sehbinderte besser schützen oder die Nutzung durch mehrere Personen unterbinden.
  • Blinker: "Für die in der eKFV vorgesehene Zeichengebung beim Abbiegen sollten für die eScooter aus allen Richtungen sichtbare Blinker am Lenker vorgeschrieben werden, da die Fahrzeuge mit einer Hand nicht verkehrssicher geführt werden können und die rechte Hand ständig den Tempohebel drücken muss".
  • Sichtbarkeit: Die Verkehrswacht empfiehlt zusätzliche reflektierende Streifen, eine Rückleuchte mit starker Leuchtkraft für den Fahrbetrieb sowie eine Rundum- Positionsleuchte für geparkte Roller.
  • Engere Überwachung und verstärkte Kontrollen durch die Polizei idealerweise durch Fahrradstaffeln der Polizei in allen größeren Städten.
  • Reglementierung der Anbieter durch Ausschreibungen, die Zahl und Standards besser festlegen lassen. Entsprechende Regeln will die Verkehrswacht mit den Kommunen beraten und definieren.
  • Helm: Die Verkehrswacht empfiehlt das Tragen eines Fahrradhelms bei der Nutzung von E-Tretrollern und schreibt ihn bei seinen Trainings vor.

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