Flottenverbrauch: Frankreich will Strafen für Autoindustrie verhindern​

2025 werden die CO₂-Vorgaben für Autohersteller verschärft. Frankreich will drohende Bußgelder für die Industrie noch verhindern und bekommt Unterstützung.

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Auspuff BMW

Wenn die Autohersteller Bußgelder für die Überschreitung von Flottengrenzwerten verhindern wollen, werden sie in der mehr Autos ohne Auspuff verkaufen müssen als bislang. Das ICCT prognostiziert, dass ab 2025 batterieelektrische Autos im Schnitt mindestens 28 Prozent der Neuwagenverkäufe ausmachen müssen.

(Bild: BMW)

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Die ab 2025 erheblich verschärften Vorgaben beim Flottengrenzwert beschäftigen die Autoindustrie derzeit intensiv. Denn es geht um empfindliche Strafzahlungen, die fällig werden könnten, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten würden. Die Industrie verstärkt ihrerseits den Druck auf die Politik – mit Erfolg. Frankreichs neue Regierung will den bisherigen Fahrplan auf den Prüfstand stellen und dazu Vorschläge mit den Partnern in der EU diskutieren.

Der neue französische Wirtschafts- und Finanzminister Antoine Armand argumentierte am Rande eines Treffens mit EU-Amtskollegen in Brüssel: "Wenn sich diese Geldbußen auf die europäischen Industrien auswirken sollten, dann müssen wir genau betrachten und sehen, wie man anders vorgehen könnte, ohne die Richtung zu ändern." Aus der Industrie war zuvor die Warnung gekommen, man sei nicht in der Lage, die neuen Grenzwerte einzuhalten. Es drohe der Verlust von Millionen Jobs.

Mit dem Flottengrenzwert wird jedem Hersteller ein individueller Wert zugewiesen, der sich unter anderem nach dem durchschnittlichen Gewicht der in der EU verkauften Autos im Bezugsjahr richtet. Derzeit liegt dieser Wert bei 115,1 Gramm CO₂ pro Kilometer, pro Fahrzeug. Er soll 2025 auf 93,6 Gramm und 2030 auf 49,5 Gramm sinken. Eine mögliche Strafe richtet sich danach, wie weit ein Hersteller darüber liegt. Grundsätzlich gilt: Für jedes Gramm über dem eigenen Grenzwert wird pro in der EU im betreffenden Jahr verkauften Neuwagen ein Bußgeld von 95 Euro fällig – und zwar unabhängig davon, ob das einzelne Auto den Grenzwert eingehalten hat oder nicht.

Eine einfache Beispielrechnung zur Veranschaulichung: Ein Hersteller hat den eigenen Grenzwert um 5 Gramm CO₂/km überschritten und in der EU im Bezugsjahr eine Million Autos verkauft. Daraus ergibt sich:

5 g CO₂/km x 95 Euro x 1.000.000 = 475 Millionen Euro Strafe

Diese Beispielrechnung verdeutlicht, dass es für die Autoindustrie um weit mehr als eine Bagatelle geht. Gerade Massenhersteller mit eher geringer Marge pro Auto könnte eine solche Strafzahlung die Bilanz heftig verhageln. Sie werden also versuchen, mit einem steigenden Verkaufsanteil von Elektroautos diese Strafen zu verhindern. Analysten des ICCT gehen in einer Prognose für das kommende Jahr davon aus, dass Elektroautos im Schnitt einen Anteil von rund 28 Prozent ausmachen müssten.

Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte Ende September zu, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Flottengrenzwerte statt 2026 schon im kommenden Jahr einer Revision unterzogen werden. Damit ist allerdings nicht zwingend eine Reduzierung der Ziele insgesamt in Aussicht gestellt. Vielmehr dürfte es Habeck darum gehen, den Weg zu optimieren. Dabei darf er auf Unterstützung hoffen. Einige Wirtschaftsminister deutscher Bundesländer sprachen sich für eine schrittweise statt, wie bislang vorgesehen, eine sprunghafte Verschärfung aus.

Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner forderte in seinem Grundsatzpapier über eine Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik, auf europäischer Ebene die Abschaffung der Flottengrenzwerte für Autokonzerne durchzusetzen. Das wäre eine radikale Neuausrichtung in der Klimapolitik, für die sich in dieser Form momentan in der EU-Kommission keine Mehrheit abzeichnet.

(mfz)