Justizministerium untersucht EU-weite Sanktionen gegen "Killerspiele"

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat einen Fragebogenkatalog entwickelt, mit dem sie die in den Mitgliedsstaaten bereits bestehenden Möglichkeiten zum Vorgehen gegen brutale Spiele und Gewaltvideos vergleichen will.

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Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat einen Fragebogenkatalog entwickelt, mit dem sie die in den Mitgliedsstaaten bereits bestehenden Möglichkeiten zum Vorgehen gegen brutale Spiele und Gewaltvideos vergleichen will. Mit dem Analysepapier sollen die unterschiedlichen Sanktionsmöglichkeiten zusammengetragen werden, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am heutigen Dienstag in Berlin bei einem Pressegespräch. Die Untersuchung soll die Grundlage bilden für ein mögliches EU-weites Vorgehen gegen "Killerspiele". Auf dem informellen Ratstreffen der Justizminister in Dresden im Januar hätten "alle klargestellt, dass wir sie insbesondere für Jugendliche nicht haben wollen".

Es sei aber nicht einfach, ein Gesetz für die ganze Gemeinschaft zu erlassen, ergänzte Justizkommissar Franco Frattini, der seit längerem nach einem EU-weiten Ansatz sucht. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Mitgliedsstaaten etwa eine "Brüsseler Definition" brutaler Spiele oder des Tatbestands der "Verherrlichung von Gewalt" akzeptieren würden. Grundlegende Standards und gemeinsame Kriterien für den Schutz Jugendlicher, die Aufklärung über die gravierenden Folgen der brutalen Szenen und zur Verhinderung der Verbreitung brutaler Videospiele könnten aber von Brüssel aus vorgegeben werden.

"Es gibt nicht genügend Wissen über die Gefährlichkeit dieser Medien", sprach sich Frattini allgemein für eine stärkere Bewusstseinsbildung über die möglichen Folgen von "Killerspielen" aus. Ihn interessiere auch, "welche finanziellen Vorteile die Produzenten erhalten, indem sie Spiele verbreiten, die zu Gewalt aufrufen." Bevor man schon die Herstellung solcher Computermedien verbieten wolle, wie es hierzulande ein bayerischer Gesetzesvorstoß im Bundesrat vorsieht, müssten aber alle Mitgliedstaaten überzeugt werden, überhaupt nationale Gesetze gegen "Killerspiele" zu erlassen. Deutschland sei hier vorbildlich mit einer "weit fortgeschrittenen Gesetzgebung", aber andere EU-Länder würden hinterherhinken. Da sich Jugendliche frei über Grenzen hinweg bewegen könnten, würden so auch Spiele "frei zirkulieren".

Dazu komme die Verbreitung gewalttätiger Bilder über das Internet, zeigte der Italiener weitere Schwierigkeiten einer gesetzesbasierten Lösung auf. Diese würden häufig von Kindern selbst mit ihren Mobiltelefonen aufgenommen und ins Netz gestellt. "Die Eltern sollten daher unsere ersten Verbündeten bei der Prävention sein", betonte Frattini. Danach gehe es um die Verbesserung der Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten und den Austausch guter Beispiele zur Bekämpfung brutaler Spiele. Der Justizkommissar betonte in diesem Zusammenhang erneut, dass er die Erfinder, Produzenten und Distribuenten gemeinsam mit Politikern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zum Kinderschutz an einen Tisch versammeln und dabei über die Thematik sprechen wolle. Dazu werde ein permanentes Forum für alle Interessensvertreter über die Rechte von Heranwachsenden einberufen. Das erste Zusammentreffen dieser Art sei noch in diesem Jahr in Deutschland geplant.

Allein auf die Selbstregulierung der Wirtschaft zu setzen, reicht laut Frattini allerdings auch nicht aus. So kontrolliere bisher etwa niemand, ob an ein 15-jähriges Kind, das ein wenig älter aussehe, nicht trotz eines Verkaufsverbots Spiele mit Gewaltszenen verscherbelt würden. Über Spielemacher, die sich Handlungsstränge etwa mit dem Ziel, junge Mädchen zu töten, ausdächten, zeigte sich der Kommissar besonders empört. Diese bräuchten ihm zufolge aber eher einen Psychiater statt ein strafrechtliches Verbot, um sie auf andere Gedanken zu bringen.

Zypries unterstrich erneut, dass sie von der bayerischen Initiative zur Verschärfung des einschlägigen Paragraphen 131 Strafgesetzbuch (StGB) nichts hält. "Wir haben die Killerspiele verboten", sagte die SPD-Politikerin. Ihr habe noch niemand erklärt, was er tatsächlich besser machen wolle durch eine weitere Aufbohrung der StGB-Klausel. Sie sperre sich zwar nicht prinzipiell gegen eine Veränderung des Paragraphen. Eigentlich halte sie ihn aber für "ausgereift" und es müssten wirklich "weiterführende Begriffe" gefunden werden, um ihm einen Mehrwert hinzuzufügen. Die eigentliche Schwierigkeit liegt laut Zypries in jedem Fall im tatsächlichen Vollzug jedes gesetzlichen Verbots von brutaler Spiele. Schon heute könnten ihrer Ansicht nach mit etwas mehr Einsatz mehr Spiele gefunden werden, die nach der bestehenden Regelung bereits verboten und strafbewehrt seien.

Siehe zu dem Thema auch:

(Stefan Krempl) / (jk)