KfW und Ministerium: Keine frühe Kenntnis von VoiceStream-Übernahme

Die Kläger in dem Verfahren gegen die Telekom wollen unter anderem beweisen, dass die Übernahme des Mobilfunk-Anbieters VoiceStream bereits während des dritten Telekom-Börsengangs verabredet war und daher im Verkaufsprospekt hätte erwähnt werden müssen.

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  • dpa

Im Frankfurter Telekom-Prozess haben die Aussagen zweier Zeugen am sechsten Verhandlungstag die Vorwürfe der Kläger nicht erhärten können. Zwei ranghohe Mitarbeiter der staatseigenen KfW-Bankengruppe und des Bundesfinanzministeriums gaben am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt an, sie hätten keine frühe Kenntnis von Plänen der Deutschen Telekom für die milliardenschwere Übernahme des US-Mobilfunk-Anbieters VoiceStream gehabt.

Der Koordinator der KfW für den sogenannten dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000, Bernd Siegfried, sagte, die Bank sei von der Telekom "nicht über laufende Projekte informiert" worden. Die damals ausgegeben Aktien waren zuvor im Besitz der KfW gewesen. Auch der zweite Zeuge, der frühere Spitzenbeamte des Bundesfinanzministeriums, Jürgen Siewert, erfuhr nach eigener Darstellung erst etwa einen Monat nach dem Börsengang von dem geplanten Deal, und zwar kurz vor der entscheidenden Telekom-Aufsichtsratssitzung am 23. Juli 2000. Bei diesem Treffen fiel nach bisherigen Erkenntnissen und Aussagen von Telekom-Managern der offizielle Beschluss zur Übernahme von VoiceStream.

In dem Verfahren klagen gut 16.000 Kleinaktionäre auf rund 80 Millionen Euro Schadensersatz, den sie von der Telekom wegen angeblich falscher Prospektangaben beim dritten Börsengang verlangen. Die Kläger wollen unter anderem beweisen, dass die rund 39 Milliarden Euro teure Übernahme des Mobilfunk-Anbieters VoiceStream bereits während des Börsengangs verabredet war und daher im Verkaufsprospekt hätte erwähnt werden müssen. Zur Klärung dieses Sachverhalts hat das OLG beschlossen, weitere Zeugen zu laden, so unter anderem den damaligen VoiceSteam-Chef John Stanton.

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(dpa) / (jk)