Mannesmann-Prozess: Freisprüche in Sicht

Zurzeit gibt es keine Anhaltspunkte für eine Schuld der Angeklagten, sagte die Vorsitzende Richterin heute zu den Verhandlungsparteien.

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Im Mannesmann-Prozess zeichnen sich für alle Angeklagten ein Freispruch ab. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer sagte heute laut Medienberichten in einem Rechtsgespräch mit den Verhandlungsparteien, die Millionenzahlungen seien teilweise nach dem Aktienrecht unzulässig gewesen. Es sei aber zurzeit keine strafbare Untreue erkennbar. Eine gravierende Pflichtverletzung sei nicht nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Anklage fest. Das Verfahren wird deshalb wie geplant fortgesetzt. Die Vorsitzende Richterin meinte auch, es gebe noch Aufklärungsbedarf.

Ein Gerichtssprecher ergänzte, damit müßten die Angeklagten, unter ihnen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, nur mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Seit zwei Monaten müssen sich sechs führende deutsche Manager und Gewerkschafter wegen Untreue oder Beihilfe dazu vor Gericht verantworten. Angeklagt sind neben Ackermann der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser. Insgesamt geht es um Prämien in Höhe von rund 60 Millionen Euro, die nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone vor vier Jahren geflossen sind.

Siehe dazu auch: (anw)