Neue Musterverträge für den IT-Erwerb der Öffentlichen Hand

Seite 3: Anwendungsgebiet der EVB-IT System

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Anwendungsgebiet der EVB-IT System

Das Anwendungsgebiet der EVB-IT System umreißt das BMI in Ziffer 1.1 des Systemvertrages ("Vertragsgegenstand") folgendermaßen:

"Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung folgenden Gesamtsystems durch den Auftragnehmer, wie in diesem Vertrag beschrieben: ... Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer und seiner Zulieferer wie für seine eigenen Leistungen."

Primäres Anwendungsgebiet der EVB-IT System ist damit die Beschaffung eines IT-Systems bestehend aus mehreren Komponenten, einschließlich erforderlicher Dienstleistungen, und die Herstellung der Gesamtfunktionalität. Das BMI spricht in den offiziellen Nutzerhinweisen zu den EVB-IT System unter anderem auch davon, dass mehr als 16 Prozent der gesamten Vertragsvergütung auf Anpassungsleistungen entfallen muss, damit der Anwendungsbereich der EVB-IT System eröffnet ist.

Als grobe Leitlinie kann auch gesagt werden, dass die EVB-IT System zu verwenden sind, sobald zwei oder mehr der folgenden Einzelleistungen in einem Vertrag verbunden werden sollen:

  • Hardwarelieferung
  • Standardsoftwareüberlassung
  • Individualsoftwareerstellung
  • Konfiguration/Customizing
  • Beratung
  • Einweisung
  • Schulung
  • Projektmanagement
  • Instandhaltung von Hardware
  • Systempflege nach der Abnahme/Lieferung

Vor Veröffentlichung der EVB-IT System waren beim Erwerb von IT-Systemen oft zwei oder drei getrennte und nicht aufeinander abgestimmte EVB-IT Musterverträge zu verwenden – zum Beispiel die Typen Kauf von Hardware, Überlassung von Standardsoftware und deren Installation. In der Praxis traten dadurch immer wieder Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Verantwortlichkeiten auf, wenn es Probleme beim Betrieb der IT-Systeme gab. Nun können in all diesen Fällen die EVB-IT System verwendet werden.