Neue Musterverträge für den IT-Erwerb der Öffentlichen Hand

Seite 6: Vergütung

Inhaltsverzeichnis

Vergütung

Die EVB-IT System sehen bei der Vergütung eine Ausgestaltung als Pauschalpreis und als Vergütung nach Aufwand vor. Letztere Vergütungsmethode ist flexibler. Es sind auch Mischformen denkbar. Die Vergütung wird erst mit Abnahme des Gesamtsystems fällig, soweit im Systemvertrag keine anderweitige Regelung getroffen ist. Eine derartige anderweitige Regelung sollte, nicht nur aus den bereits oben zur Nutzungsrechteinräumung genannten Gründen, getroffen werden.

Mitwirkung des Auftraggebers

(Ziffer 11 der Ergänzenden Vertragsbedingungen /Nr. 3 und 12 des Systemvertrages)

Der Auftraggeber hat Zugang zu Räumlichkeiten zu gewähren und erforderliche Informationen mitzuteilen. Darüber hinaus hat er ausschließlich solche Mitwirkungsleistungen und Beistellungen zu erbringen, die in Nr. 3 und 12 des Systemvertrages ausdrücklich vereinbart sind. Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers sind als Obliegenheiten und nicht als Pflichten ausgestaltet.

Dies hat eine erhebliche Auswirkung auf die Rechte des Auftragnehmers im Fall der Nichterbringung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber: Die §§ 280 ff. BGB, die den Schadenersatz bei Pflichtverletzung regeln, greifen dann nicht und der Auftragnehmer kann beispielsweise bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten keinen Schadensersatz fordern. Die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Mitwirkung sind vielmehr in Ziffer 11.2 der Ergänzenden Vertragsbedingungen geregelt. Danach tritt zum Beispiel eine Verschiebung des Terminplans nur ein, wenn Mitwirkungen des Auftraggebers schuldhaft unterblieben sind.

Da Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers bei IT-Projekten oft von zentraler Bedeutung sind, wäre eine Ausgestaltung derselben als Pflichten vorzugswürdig gewesen. Da auch eine allgemeine Klausel zur Vornahme erforderlicher Mitwirkungshandlungen fehlt, ist eine umfangreiche Ausgestaltung von Nr. 3 und 12 des Systemvertrages aus Auftragnehmersicht von zentraler Bedeutung.