Elektronische Gesundheitskarte auch in der Schweiz
Der Schweizer Bundesrat hat einem Konzept zugestimmt, das zur Abrechnung medizinischer Leistungen mit den Krankenkassen eine Speicher-Karte mit Mikroprozessor vorsieht.
Der Schweizer Bundesrat hat einem Konzept zugestimmt, das zur Abrechnung medizinischer Leistungen mit den Krankenkassen eine Speicher-Karte mit Mikroprozessor vorsieht. Bis Ende 2006 sollen alle notwendigen Ausführungsbestimmungen zur Einführung einer solchen Karte verabschiedet sein. Ab 2008 könnte dann die Carte Santé/Gesundheitskarte in der Schweiz eingeführt werden. Unter dem Namen Carta Sanitaria wird das Konzept der Gesundheitskarte im Schweizer Kanton Tessin seit November 2004 mit gutem Erfolg getestet.
Vom Konzept her unterscheidet sich die Schweizer Gesundheitskarte nur unwesentlich von der Karte, die in Deutschland eingeführt werden soll. Auch die Schweizer Karte kennt die Unterscheidung in einen Pflichtteil mit den Versichertendaten und einen freiwilligen Teil, in dem etwa Medikamenten- und Notfalldaten gespeichert sein können. Die Struktur der Datensätze soll sich dabei an den jüngst veröffentlichten Datensatzdefinitionen der deutschen Karte halten.
Der wesentliche Unterschied besteht in der Rahmenarchitektur: In der Schweiz sollen die Daten immer auf der Karte und auf Servern gespeichert sein. In Deutschland gibt es zu diesem Punkt noch keine Einigung: Krankenkassen und die Ärzte und Apotheker streiten sich noch über den Speicherort der Daten. Ein weiterer Unterschied: Während die deutsche Karte den europäischen Versichertenausweis auf der Rückseite nur als Aufdruck trägt, soll dieser Teil in der Schweiz auch auf der Chipkarte gespeichert sein -- unter der Annahme, dass das Speicherkonzept bis zur Aufnahme der Kartenproduktion im Jahre 2007 von der EU beschlossen ist.
Zur elektronischen Gesundheitskarte und der Reform des Gesundheitswesens siehe auch:
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(Detlef Borchers) / (jk)